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Bundestagswahl 2025

Wichtige Hinweise zu Briefwahl und Wahlstatistik

Briefwahlbüro

Zur persönlichen Antragstellung und Abholung der Briefwahlunterlagen wurde in der Galerie im EG des Aalener Rathauses, Marktplatz 30, 73430 Aalen (Eingang links neben Haupteingang), das Briefwahlbüro eingerichtet. Hier kann auch gleich vor Ort gewählt werden, Wahlkabinen und Wahlurne stehen bereit. 

Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet: 

Montag und Dienstag: 8.30 bis 16 Uhr
Mittwoch: 7.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 18 Uhr
Freitag (14. Feb.): 8.30 bis 12 Uhr
Freitag (21. Feb.): 8.30 bis 15 Uhr

Bitte Wahlbenachrichtigung und Ausweis mitbringen. Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. 

Außerdem können in den Rathäusern Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen zu den jeweiligen Öffnungszeiten Briefwahlunterlagen beantragt und abgeholt werden.  

Im Rathaus Aalen können Briefwahlunterlagen bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr beantragt werden, im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr. 

Wer seine Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren hat, muss sich bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr beim Wahlamt melden. Wenn glaubhaft versichert wird, dass die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind oder verloren wurden, kann ein neuer Wahlschein erteilt werden und der vorherige Wahlschein wird für ungültig erklärt. 

Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr zentral im Rathaus Aalen, Marktplatz 30, 73430 zur Auszählung eingegangen sein.  

Diese deshalb bitte rechtzeitig zur Post geben oder in den blauen Rathausbriefkasten vor dem Haupteingang einwerfen (wird regelmäßig geleert). Eine Abgabe in den Wahllokalen ist nicht möglich.

Repräsentative Wahlstatistik beim Urnenwahlbezirk 13

Der Urnenwahlbezirk 13 im Theodor-Heuss-Gymnasium, EG, Zimmer 2, Friedrichstraße 70, 73430 Aalen, wurde als Stichprobenwahlbezirk für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Die Auswahl erfolgte durch die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern. Alle Wahlberechtigten in diesem Wahlbezirk nehmen an der repräsentativen Wahlstatistik teil. 

Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung, die dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft dient und – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft gibt, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligen und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.

In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet. Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet. Damit sind die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute.

Die Wahlbeteiligung wird durch Auszählung der Wählerverzeichnisse ermittelt. Hierzu wird festgestellt, wie viele Wahlberechtigte es im Wahlbezirk gab und wie viele von ihnen sich an der Wahl beteiligt haben (Stimmvermerk) oder einen Wahlscheinvermerk hatten. Je Geschlecht bestehen zehn Geburtsjahresgruppen.

Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen. Zur Vereinfachung wird neben der Angabe des Geschlechts und der Geburtsjahresgruppe ein Großbuchstabe (A-M) verwendet.

Folgende gesetzliche Regelungen gewährleisten das Wahlgeheimnis und den Datenschutz:

  • Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.
  • Wählerverzeichnisse und Stimmzettel dürfen zu keiner Zeit zusammengeführt werden. Die Auszählung beider muss in strikt getrennten Bereichen erfolgen.
  • Die Auszählung der Stimmzettel für repräsentative Zwecke obliegt ausschließlich den Statistischen Ämtern der Länder und Gemeinden mit eigener Statistikstelle.
  • Es dürfen ausschließlich Urnenwahlbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigten und Briefwahlbezirke mit mindestens 400 Wählerinnen und Wählern berücksichtigt werden.
  • Für die Auswertung der Wahlbeteiligung sind maximal zehn Geburtsjahresgruppen mit je mindestens drei zusammengefassten Geburtsjahrgängen zulässig.
  • Für die Auswertung der Stimmabgaben sind maximal sechs Geburtsjahresgruppen à sieben Geburtsjahrgänge zulässig.
  • Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik dürfen nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.

Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. In den ausgewählten Urnenwahlbezirken liegt das Wahlstatistikgesetz zur Ansicht bereit. Es ist auch auf der Homepage der Bundeswahlleiterin abrufbar unter www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Bundestagswahl“ unter „Rechtsgrundlagen“.

Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2025 werden voraussichtlich vier Monate nach der Wahl vorliegen und stehen auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Bundestagswahl“ unter „Ergebnisse“ „Repräsentative Wahlstatistik“ als Download bereit.

Wahlbekanntmachung

Die amtliche Wahlbekanntmachung zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 wurde am 4. Februar 2025 auf der städtischen Homepage www.aalen.de unter Bekanntmachungen veröffentlicht.

INFO

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Bundestagswahl“ unter „Informationen für Wählende“ „Repräsentative Wahlstatistik“.

© Stadt Aalen, 14.02.2025