Das Landratsamt Ostalbkreis hat der Stadt Aalen mitgeteilt, dass sie im Jahr 2026 keine weiteren Geflüchteten aufnehmen muss. Grundlage hierfür sind mehrere Faktoren, die im aktuellen Verteilungsschlüssel berücksichtigt wurden.
Die Stadt hat bereits 2025 ihre Aufnahmeverpflichtung erfüllt.
Die Zahl der neu ankommenden Geflüchteten bleibt bundesweit niedrig. Zudem ist Baden-Württemberg derzeit von der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter befreit, da das Land bereits mehr Menschen aufgenommen hat als vorgesehen. Aus diesem Grund bleibt auch die Zuweisungsquote für den Ostalbkreis niedrig. Für das Jahr 2026 gilt eine kreisweite Aufnahmequote von 200 Personen für alle Städte und Gemeinden im Ostalbkreis.
Aktuell entfällt für die Stadt Aalen die Aufnahmeverpflichtung für Geflüchtete für das Jahr 2026, wie das Landratsamt Ostalbkreis mitteilte. Die Quote berechnet sich durch den prozentualen Anteil der Kommune am gesamten Einwohnerstand des Ostalbkreises zum Stichtag 30. Juni des Vorjahres. Danach müsste Aalen 43 Personen im Jahr 2026 aufnehmen, wird jedoch von der Pflicht befreit.
Gründe hierfür sind eine Privilegierung bei der Quotenberechnung für fünf vorläufige Unterkünfte (VU) im Stadtgebiet. Zudem teilte der Landkreis mit, dass die Stadt Aalen ihre Aufnahmeverpflichtung bereits im Jahr 2025 durch die Aufnahme von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung erfüllt habe.
Ende Dezember 2025 lebten in Aalen insgesamt 1.561 Geflüchtete, davon 949 aus der Ukraine. 1.130 Personen wohnten in privaten Mietverhältnissen, 356 waren in städtischen Anschlussunterbringungen untergebracht. Bei der Quotenberechnung werden auch privat wohnende Geflüchtete berücksichtigt. Die Stadt profitiert hierbei von einer erfolgreichen Zusammenarbeit vieler Akteurinnen und Akteure der Integrationsarbeit.
PNr. 055/2026