Duldung (Flüchtlinge)

Die Duldung verschafft einem Ausländer kein der Aufenthaltserlaubnis vergleichbares Aufenthaltsrecht, sondern bedeutet die behördliche Tolerierung des Aufenthalts trotz fehlendem Aufenthaltstitel und den Aufschub der zwangsweisen Entfernung aus dem Bundesgebiet. Die Duldung wird erteilt, sofern eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Die Duldungsdauer beträgt in der Regel drei Monate, kann aber auch kürzer bemessen werden.

Die Duldung wird räumlich beschränkt und kann mit weiteren Bedingungen oder Auflagen versehen werden. Für die Erteilung oder Erneuerung der Duldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular


Bearbeitungszeit:
1 - 2 Wochen

Gebühr:
Erteilung 58 bis 62 Euro
Erneuerung 33 bis 37 Euro
frei bei Sozialhilfebezug

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

Wir bitten um Beachtung

telefonische Erreichbarkeit zu den Öffnungszeiten: 07361 52-1029

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