Erweiterte Empfehlungen für Rückkehrer aus dem Italienurlaub

Zur aktualisierten Pressemitteilung.

Aufgrund der rasanten Dynamik bei der Ausbreitung des Coronavirus hat sich der Führungskreis des Landratsamtes Ostalbkreis zu einer erweiterten Präventionsmaßnahme entschieden.

Folgende Personen, die seit dem 22. Februar 2020 aus den Skigebieten in Südtirol zurückgekehrt sind, sollten bis auf Weiteres von einem Besuch ihrer Einrichtung absehen:

  • Schülerinnen und Schüler, Kindergartenkinder und Betreute in Tageseinrichtungen
  • Lehrkräfte und Betreuungspersonal in Schulen
  • Erzieherinnen und Erzieher sowie Betreuungspersonal in Kindergärten und Kindertagesstätten
  • Pflegepersonal in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Davon unabhängig gilt weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb der letzten 14 Tage in den folgenden Risikogebieten waren, unnötige Kontakte vermeiden und für 14 Tage nach Rückkehr aus diesen Risikogebieten in häuslicher Isolation bleiben sollten.

  • In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang
  • Im Iran: Provinz Ghom
  • In Italien: Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.
  • In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)

Bei veränderter Sachlage wird das Landratsamt unverzüglich informieren.

© Stadt Aalen, 02.03.2020