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Erweiterte Notbetreuung ab Montag, den 27. April 2020 in allen Aalener Kitas

Anmeldung in den Kitas ab 23. April möglich
Stadt und Kita-Träger setzen Elternbeiträge für Mai und Juni aus

Die Notbetreuung in den Kitas wird ab Montag erweitert.
Die Notbetreuung in den Kitas wird ab Montag erweitert. (© Stadt Aalen)

Ab kommenden Montag, 27. April, dürfen auch Eltern und Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit in nichtkritischer Infrastruktur unter folgenden Voraussetzungen eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen.

  • beide Elternteile oder bei Alleinerziehenden ein Elternteil einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben
  • und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.

Dies regelt ein Erlass des Kultusministeriums vom 20. April, auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes.

Für die Anmeldung zu einer Notfallbetreuung ist von beiden Elternteilen eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Präsenzpflicht und die Unabkömmlichkeit vorzulegen sowie eine Bestätigung der Eltern, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Entsprechende Formulare erhalten Sie bei Bedarf im Anmeldeprozess von den Kitas.

Eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers und beider Elternteile ist ebenfalls ausreichend. Auch von Eltern, die bisher bereits die Notbetreuung in Anspruch nehmen, ist das Einreichen dieser Bestätigungen aufgrund der Neuorganisation verpflichtend.

Anspruch auf Notbetreuungsplätze

Die Landesregierung hat darauf hingewiesen, dass aktuell der bestehende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ausgesetzt ist und somit auch kein Rechtsanspruch auf einen Notbetreuungsplatz besteht. Sollte der Bedarf der Eltern höher als die zulässige Anzahl an Notbetreuungsplätzen sein, erfolgt die Zuteilung nach folgenden Kriterien:

  • Zugehörigkeit und Unabkömmlichkeit beider Eltern oder eine/s Alleinerziehenden im Bereich der kritischen Infrastruktur
  • Zugehörigkeit und Unabkömmlichkeit eines Elternteils im Bereich der kritischen Infrastruktur
  • Kindern, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist 
  • Kinder, die im Haushalt einer/s Alleinerziehenden wohnen
  • Kinder im letzten Kindergartenjahr mit Ganztagsplatz und deren Geschwisterkinder
  • Kinder im letzten Kindergartenjahr mit VÖ-Platz und deren Geschwisterkinder
  • Kinder im letzten Kindergartenjahr mit RG-Platz und deren Geschwisterkinder
  • Schema e. bis g. fortlaufend nach Alter des Kindes, ursprünglich gebuchtem Betreuungsumfang und Geschwisterkinder

Bisher wurde in 8 Einrichtungen in Aalen zentralisiert eine Notbetreuung angeboten. Ab dem 27.04.2020 bieten nun alle Einrichtungen in Aalen Notbetreuung an. Die Anmeldung für einen Notbetreuungsplatz erfolgt über die Stamm-Kita des jeweiligen Kindes. Sie erreichen die Kita-Mitarbeitenden telefonisch oder digital am Donnerstag und Freitag, 23. und 24. April 2020 von 8 bis 12 Uhr in den Einrichtungen.

Die Aufnahme der Kinder folgt sukzessive im Laufe der nächsten Woche unter Berücksichtigung der Grundsätze der Pädagogik und des Infektionsschutzes.

Auch Eltern von Kinder, die bisher bereits in einer Noteinrichtung betreut werden, die nicht deren Stamm-Kita ist, müssen sich erneut für die Notbetreuung in der Stamm-Kita anmelden. Eine fortlaufende Betreuung in der bisherigen Kita ist grundsätzlich nicht möglich.

Die maximale Anzahl an Notbetreuungsplätzen je Einrichtung reduziert sich aus Gründen des Infektionsschutzes auf die Hälfte der üblichen Betreuungsplätze. Die Anzahl an Notbetreuungsplätzen kann sich in begründeten Ausnahmen weiter reduzieren

Aussetzung der Elternbeiträge im Mai und Juni

Die Stadt Aalen wird für die Monate Mai und Juni keine Elternbeiträge einziehen, sondern vorerst aussetzen.

Für Kinder, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, sind die Beiträge für die ursprünglich gebuchte Betreuungsform erhoben. Eine Abrechnung erfolgt monatlich im Nachgang per Rechnungsstellung an die Eltern.

INFO

Die städtische Hotline „Notbetreuung“ für Fragen von Eltern und Kitas ist unter der Nummer 07361 52-1052 zu den üblichen Geschäftszeiten des Rathauses weiterhin besetzt für Auskünfte zur Notbetreuung an den Kitas.

© Stadt Aalen, 23.04.2020