Europawahl am 9. Juni 2024 - Wahlrecht von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni 2024.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jede Person darf aber nur einmal wählen. Für die Wahl in ihrem Herkunftsland müssen sich Unionsbürger*innen direkt an die jeweils zuständige Botschaft bzw. das zuständige Konsulat wenden.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich Unionsbürger*innen in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. In Zukunft erhält man dann automatisch die Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. 

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Aalen muss bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, beim Bürgermeisteramt Aalen, Wahlamt, Marktplatz 30, 73430 Aalen gestellt werden. Der Antrag kann auch per Post gesendet werden (bitte die allgemeinen Öffnungs- und Postlaufzeiten beachten). 

Wenn bereits bei einer der vorangegangenen Europawahlen ein Antrag gestellt wurde und ein Eintrag in einem Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland besteht, erfolgt der Eintrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde für die Europawahl 2024 von Amts wegen. Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug muss ein neuer Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden.

INFO:

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme gibt es in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany
Das Formular für den Eintrag in ein Wählverzeichnis und ein Merkblatt gibt es beim Bürgermeisteramt der Stadt Aalen oder unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

© Stadt Aalen, 01.03.2024