Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bekannt gegeben. Ab sofort können wieder neue Förderanträge bis zum 31. August 2025 bei der Stadt Aalen gestellt werden.
Was ist das ELR-Förderprogramm?
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. „Gefördert werden Vorhaben, die lebenswerte Ortskerne erhalten, zeitgemäße Wohnverhältnisse schaffen, eine wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze ermöglichen“, so Erster Bürgermeister Wolfgang Steidle.
Was wird gefördert?
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden unter anderem private Umnutzungen und umfassende Modernisierungen gefördert. Bei eigengenutzten, privaten Projekten liegt der Regelfördersatz bei
30 Prozent. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 Euro, bei Umnutzungen bis zu 60.000 Euro. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist dagegen nicht förderfähig.
In den Förderschwerpunkten Arbeiten und Grundversorgung sind unter anderem Investitionen in Gewerbebetriebe, Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe sowie Arztpraxen, Apotheken und ähnliche Einrichtungen förderfähig.
Wo wird gefördert?
Die Förderkulisse erstreckt sich im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung auf den historischen Ortskern sowie die angrenzenden Siedlungsflächen der 1960er und 1970er Jahre in den Ortsteilen Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen und Waldhausen sowie den dazugehörigen Teilorten. Eine Förderung in den Ortsteilen Unterkochen, Unterrombach-Hofherrnweiler und Wasseralfingen sowie der Kernstadt hängt im Einzelfall vom Förderschwerpunkt ab, da diese Ortsteile u. a. nicht ausschließlich ländlich geprägt sind.
Wie kann eine Förderung beantragt werden?
Sollte ein Projekt geplant werden, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, werden Rückfragen unter Telefon 07361 52-1501 oder unter der E-Mail-Adresse elr@aalen.de beantwortet. Ebenso wird hier bei der Abstimmung der erforderlichen Unterlagen geholfen. Bitte beachten: Trotz einer korrekten Antragsstellung werden nicht alle Anträge bewilligt, da in der Regel mehr Zuschüsse beantragt werden, als zur Verfügung stehen (Wettbewerbsverfahren).
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden sich unter www.aalen.de/elr oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
PNr. 380/2025