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Fundsachen

Jeder, der einen Gegenstand findet, ist verpflichtet diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.

Fundgegenstände können beim Bürgeramt Aalen – Fundamt – sowie in den Bezirksämtern und Geschäftsstellen abgegeben werden

Ab Kalenderwoche 28/2025 sind alle Fundgegenstände in und um Aalen unter www.fundbürodeutschland.de einsehbar.