Jeder, der einen Gegenstand findet, ist verpflichtet diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.
Fundgegenstände können beim Bürgeramt Aalen – Fundamt – sowie in den Bezirksämtern und Geschäftsstellen abgegeben werden
Ab Kalenderwoche 28/2025 sind alle Fundgegenstände in und um Aalen unter www.fundbürodeutschland.de einsehbar.