Geschwindigkeitsreduzierungen vor Schulen und Kindertageseinrichtungen

Die Umsetzung der geänderten Vorschrift zur Straßenverkehrsordnung, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf den Straßenabschnitten vorsieht, an denen sich Zugänge zu Schulen oder Kindertageseinrichtungen befinden, ist bis auf den Bereich des Schubart-Gymnasiums in der Rombacher Straße inzwischen abgeschlossen.

Dazu wurden an den Schulen und Kindergärten mit Zugängen zu Straßen, in denen die Geschwindigkeit noch nicht reduziert war, 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgestellt.

Zuletzt wurden im Februar in der Kantstraße im Bereich des Zugangs zum evangelischen Kindergarten Grauleshof sowie Ende April in der Deutschordenstraße in Waldhausen im Bereich des katholischen Kindergartens die entsprechenden Beschilderungen angebracht. Die Geschwindigkeitsreduzierungen gelten jeweils an die Betriebszeiten der Einrichtungen angelehnt zeitlich befristet montags bis freitags.

In der Rombacher Straße steht die Beschilderung noch aus, da in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen hinzukommt. Nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart dieser Geschwindigkeitsreduzierung zwischenzeitlich zugestimmt hat, wird nun auch in der Rombacher Straße in Kürze die Vorschrift mit einer neuen Beschilderung umgesetzt.

© Stadt Aalen, 02.05.2019