Gewerbemeldungen
Gewerbeanmeldung:
Wer einen Gewerbebetrieb neu einrichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, dieses bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes anzuzeigen.
Gebühr:
25,00 €
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Gewerbeabmeldung:
Bei vollständiger Aufgabe eines Gewerbes ist das Gewerbe bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes abzumelden.
Gebühr:
20,00 €
Gewerbeummeldung:
Eine Ummeldung eines Gewerbes ist vorzunehmen, wenn der Gegenstand des Gewerbes sich ändert oder wenn der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt wird.
Gebühr:
20,00 €
Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung