Am 2. Januar sind die Hundesteuerbescheide und die neuen Hundesteuermarken für das Jahr 2025 verschickt worden. Die Stadt Aalen erhebt die Hundesteuer nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der städtischen Hundesteuersatzung.
Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar und beträgt für jeden im Stadtgebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund 108 Euro.
Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuerbetrag für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 216 Euro. Für als gefährlich eingestufte Hunde wird ein erhöhter Steuersatz i.H. von 702 Euro erhoben.
Beginnt die Hundehaltung im Laufe des Jahres, wird die Hundesteuer anteilig für die restlichen Monate des Jahres berechnet.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass Hundehalterinnen und -halter, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Sowohl in der Kernstadt als auch in den Teilorten werden entsprechende Kontrollen durchgeführt.
Im Falle einer Selbstanzeige kann die Stadt Aalen unter bestimmten Voraussetzungen von einem Bußgeld absehen.
Weitere Informationen rund um die Hundesteuer stehen auf der städtischen Homepage unter
www.aalen.de/hundesteuer
PNr. 047/2025