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Informationen zum Verkauf Bauplatz in Aalen-Fachsenfeld

Aufgrund der Berichterstattung der letzten Tage zum Verkauf eines Bauplatzes in Aalen-Fachsenfeld teilt die Stadt Aalen Folgendes mit:

Der Verkauf des Flurstückes 1345, Gemarkung Fachsenfeld, an die Eheleute Nadine und Holger Patzelt wurde im März 2022 im Ausschuss für Umwelt- und Stadtentwicklung beraten und mehrheitlich beschlossen. Auf die zwei zum Verkauf stehenden Grundstücke sind 28 Bewerbungen eingegangen. Entscheidungsgrundlage für den Verkauf waren die damals geltenden Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze (Beschluss des Gemeinderats vom 25. Januar 2018). Der Ausschuss hat bei seiner Entscheidung, die auf Basis der Richtlinien ermittelte Punktezahl zugrunde gelegt. Dies ist das übliche Vorgehen bei Bauplatzvergaben in Aalen. Die Bewerber mit den meisten Punkten bekommen den Zuschlag für den Grundstückserwerb. Die Eheleute Patzelt hatten mit 14 Punkten den ersten Platz unter allen Kaufinteressenten eingenommen. Mit Erwerb des Grundstücks war die übliche Bauverpflichtung (bis zum 28. Juli 2025) vereinbart worden. Diese wurde nicht eingehalten. Die Eheleute Patzelt haben deshalb um eine Fristverlängerung gebeten. Zuständig für eine Fristverlängerung ist der Gemeinderat nach Vorberatungen im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung und dem Ortschaftsrat. 

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung über den Antrag der Eheleute Patzelt auf eine Verlängerung der Bauverpflichtung für das betreffende Grundstück beraten. Die Eheleute Patzelt hatten zu diesem Zeitpunkt ihren Antrag auf Baugenehmigung bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht. 
Nach sorgfältiger Abwägung und intensiver Beratung hat der Gemeinderat mehrheitlich einer Fristverlängerung zugestimmt. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass in den letzten Jahren in gleichgelagerten Fällen einer Verlängerung der Bauverpflichtung zugestimmt wurde. Im Sinne einer Gleichbehandlung befürwortete die Stadtverwaltung auch in diesem Fall die Fristverlängerung und hat dies so zur Entscheidung empfohlen.

Der Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juli 2025 sieht für die Eheleute Patzelt einen Baubeginn innerhalb eines Jahres (Aushub Baugrube) vor. Innerhalb von 2,5 Jahren ab Verlängerung muss die Bezugsfertigkeit hergestellt sein. Ansonsten wird die Stadt Aalen ihr Wiederkaufsrecht ausüben. 

Da sowohl für den Verkauf als auch für die Verlängerung der Bauverpflichtung persönliche und soziale Verhältnisse der Erwerber relevant sind, erfolgen Beratung und Beschlussfassung zu Grundstücksverkäufen in den Gremien in nichtöffentlicher Sitzung und unter Ausschluss befangener Ratsmitglieder. Für die mit dieser Presseinformation veröffentlichten Informationen zu ihren persönlichen Verhältnissen haben die Eheleute Patzelt ihr Einvernehmen erteilt. 

PNr. 470/2025

© Stadt Aalen, 01.08.2025