Suche schließen

Jetzt den Schulstart planen

Ab sofort können die zusätzlichen, kostenpflichtigen Betreuungsbausteine, das Mittagessen an den Grundschulen und die Ferienbetreuung für Grundschüler gebucht werden. Mit der Einführung des deutschlandweiten Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern ab dem 14. September 2026 ist die landesweit gültige Frist zum 15. März 2026 zu beachten.

Mit der Schulanmeldung der Erstklässler für das kommende Schuljahr 2026/2027 bietet die Stadt Aalen an allen Grundschulen wieder die Möglichkeit an, dass Eltern ihre Kinder parallel für eine ergänzende Betreuung und Ferienbetreuung anmelden. 

„Es ist unser Bestreben, bereits im ersten Jahr des bundesweiten Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung von Schulkindern alle Betreuungsbedarfe der Aalener Eltern decken zu können. Das ist eine enorme Herausforderung für uns“, so Bürgermeister Bernd Schwarzendorfer zum Start der Anmeldewochen. Weitergehend führt er aus: „Bereits heute bieten 13 der 14 städtischen Grundschulen eine ganztägige Betreuung an, wobei hier Betreuungszeiten von bis zu zehn Stunden am Tag abgedeckt werden können. Aber selbstverständlich werden auch bedarfsgerechte und passgenaue Betreuungsangebote bis 13 Uhr oder 15 Uhr angeboten.“

Anmeldung Schulkindbetreuung und Mittagessen

Über die Onlineanmeldung können die Eltern eine ergänzende kostenpflichtige Betreuung in der Ganztagsschule, Halbtagsschule oder in der Verlässlichen Grundschule buchen. Auch ist eine Anmeldung zur Teilnahme am Mittagessen online möglich.

Über das Elternportal Little Bird unter www.aalen.de/betreuungsplatzsuche können sich Eltern über die Betreuungsangebote an Aalener Grundschulen informieren, sich registrieren und ihr Kind anmelden. Nach erfolgreicher Anmeldung wird eine Eingangsbestätigung per E-Mail versendet. Besteht bereits ein Online-Zugang aus früheren Anmeldungen, ist keine erneute Registrierung erforderlich.
Für Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist die Anmeldung zur Betreuung bis spätestens 15. März 2026 erforderlich, da ab dem 14. September 2026 für Erstklässlerinnen und Erstklässler ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Betreuung besteht.

Für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 2 bis 4 sind Neuanmeldungen für die Betreuung sowie für das Mittagessen bis spätestens 31. März 2026 online vorzunehmen. Eltern von Kindern der Klassen 2 bis 4, die bereits in der Betreuung angemeldet sind, müssen zum neuen Schuljahr keine erneute Anmeldung vornehmen.

Nach der Anmeldung im Onlineportal werden die vollständigen Vertragsunterlagen den Eltern per Post zugesandt. Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen sind bis spätestens Ende Mai 2026 im Sekretariat der zuständigen Schule abzugeben. Die Stadt Aalen bestätigt dann wiederum im Nachgang die entsprechende Betreuungsplatzbuchung. 

Kontakt Schulkindbetreuung im Amt für Soziales, Jugend und Familie:
Silke Stangl 
Telefon: 07361 52-1283 
E-Mail: schulkindbetreuung@aalen.de
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Montag und Dienstag: 14 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

Anmeldung Ferienbetreuung

Über die Onlineanmeldung unter www.unser-ferienprogramm.de/aalen können die Eltern die Ferienbetreuung ihrer Kinder buchen. Es werden durch die Stadt Aalen zwei Betreuungszeitmodelle in den Schulferien angeboten:
Die Halbtagsbetreuung (HTF) von 7-14 Uhr und die Ganztagsbetreuung (GTF) von 7- 17 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen, sowie am 31. Dezember findet keine Betreuung statt.

Ferienbetreuungsangebote anderer nichtstädtischer Einrichtungen bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Diese haben eigenständige Anmeldeverfahren. 
Für Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist die Anmeldung zur Ferienbetreuung bis spätestens 15. März 2026 erforderlich, da ab dem 14. September 2026 für Erstklässlerinnen und Erstklässler ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Betreuung besteht. Später eingehende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, sofern noch Restplätze vorhanden sind.
Eine verbindliche Zusage erhalten die Eltern Anfang Mai. Erst mit dieser Zustellung ist der Betreuungsvertrag wirksam.

Kontakt Ferienbetreuung im Amt für Soziales, Jugend und Familie:
Daniela Gassner
Telefon: 07361 52-4970
E-Mail: hausderjugend@aalen.de
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

Hinweise zum Rechtsanspruch:

Am 12. Oktober 2021 trat das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) in Kraft. Damit wird ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter festgelegt. Geregelt ist der Rechtsanspruch auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden festgelegt:

  • Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.
  • Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.
  • Er umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen in der Woche.
  • Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.

PNr. 021/2026

© Stadt Aalen, 23.01.2026