Jetzt Kinderfreizeitbonus bei der Familienkasse beantragen

Wichtiger Hinweis für Wohngeldhaushalte mit Kindern unter 18 Jahren

Kinder und Jugendliche haben aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie schwierige Zeiten hinter sich: lange Zeit Distanzunterricht, Sorgen um die berufliche Ausbildung, kaum Kontakte zu Freunden, kaum Möglichkeiten, Hobbys und Sport nachzugehen und einiges mehr.

Um sie zu unterstützen, hat die Bundesregierung einen Kinderfreizeitbonus von einmalig 100 Euro je Kind für Familien auf den Weg gebracht.

Familien, die Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, beziehen den Bonus automatisch. Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Dieser kann formlos erfolgen. Alternativ kann auch das offizielle Antragsformular ausgefüllt werden. Den Antrag sowie weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus finden Sie auf der Internetseite der Familienkasse.  

Der Antrag und der aktuelle Wohngeldbescheid können per E-Mail an 
Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de oder an 
Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-Ost@arbeitsagentur.de oder alternativ per Post an 
Familienkasse Baden-Württemberg-Ost, Bleichstr. 12, 73033 Göppingen gesendet werden.

Bei Fragen steht Ihnen die Wohngeldbehörde der Stadt Aalen unter 07361 52-1256 oder wohngeld@aalen.de zur Verfügung.
 

© Stadt Aalen, 20.07.2021