Kita-Öffnung - ab 29. Juni geht’s wieder los!

Für alle Kinder in allen Einrichtungen und mit allen Trägern – es kommt wieder Leben in die Kitas im Stadtgebiet Aalen - wenn auch weiter Einschränkungen in Kauf genommen werden müssen

Gute Resonanz auf Angebot der Notbetreuung für Kita- und Schulkinder
(© Andreas Wegelin)

„Die letzten Wochen waren für alle Beteiligte eine Ausnahmesituation: Eltern, Kinder, Personal und Kita-Träger. Nun ist es Zeit. Alle Kinder sollen wieder in ihren geliebten Kindergarten gehen dürfen, “ so Oberbürgermeister Rentschler zur am Abend des 16. Juni verkündeten Corona -Verordnung, die nun einen sogenannten „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ vorsieht. Die von Kindern, Familien, Fachkräften und den Kindergartenträgern lang ersehnte Wiedereröffnung der Kitas erfolgt ab 29. Juni und –sofern es die jeweilige Situation in der Einrichtung zulässt- auch zu den von den Eltern vor Corona gebuchten Betreuungszeiten. Für den Zeitraum bis 28. Juni gilt weiter der eingeschränkte Regelbetrieb und Notbetreuung. Eine vorzeitige Öffnung oder Lockerung in den Einrichtungen, die Oberbürgermeister Rentschler zur Unterstützung der Familien befürwortet hätte, ist aufgrund der landesrechtlichen Bestimmungen leider nicht möglich.

„Zwar sind wir mit diesem Schritt noch immer nicht im Normalbetrieb und es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen im Betrieb, doch die Erleichterung und Freude überwiegt unter den Kindergartenträgern in Aalen“ führt Bürgermeister Ehrmann mit Blick auf das am Donnerstag geführte Gespräch mit den Kindergartenträgern der Stadt Aalen aus.

In der zwischenzeitlich 8. Videokonferenz seit Beginn der Pandemie mit den 23 Kindergartenträgern unter Regie und Federführung der Stadt Aalen wurden die Vorgaben im Detail erörtert und die Möglichkeiten einer größtmöglichen Öffnung ausgelotet.

Die Träger sehen eine große Herausforderung in den strengen Regeln zum Betrieb. Unter anderem müssen Betreuungsgruppen strikt voneinander getrennt bleiben, jede Einrichtung muss ein Hygienekonzept umsetzen. Sorge bereitet den Trägern aber vor allem, dass das Land eine Unterschreitung der bisher geltenden Mindestpersonalschlüssel vorübergehend vorsieht. Mit dieser Maßnahmen und der Möglichkeit Betriebszeiten einzuschränken sollen die Kindertageseinrichtungen ein flexibles Instrument erhalten um auf die einrichtungsspezifischen  Rahmenbedingungen reagieren zu können. Denn nach wie vor ist die Anzahl der Fachkräfte die zur Risikogruppe gehören und somit nicht bei der Arbeit am Kind eingesetzt werden können, von Kita zu Kita sehr unterschiedlich.

„Wir hoffen, dass dies eine Interimslösung bleibt. Unter der vorrangigen Zielsetzung für alle Kinder ein Angebot zu gewährleisten nehmen wir diese Einschränkung in Kauf. Unbestritten bleibt: eine auskömmliche und qualifizierte Fachkraftausstattung ist das elementare Qualitätskriterium für gute Bildungs- und Betreuungsqualität“ so Oberbürgermeister Rentschler zu den Festlegungen der Corona Verordnung zum Personalschlüssel.

Betriebs- und Betreuungskonzept

  • Alle Kinder werden ab 29. Juni wieder in ihre Stammkita aufgenommen.
  • Ein sog. „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ gilt für das kommende Kindergartenjahr 2020/21 also bis 31. Juli 2021, sofern es nicht aus Gründen des Infektionsgeschehens zu weiteren Einschränkungen oder ggf. auch Erleichterungen kommt.
  • Gruppenzahl, Gruppengrößen und Betreuungszeiten der Einrichtung richten sich nach der bestehenden Betriebserlaubnis.
  • Eine Abweichung von der Gruppengröße ist im Einzelfall mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Landesjungendamt) möglich.
  • Es ist auf eine stabile und konstante Zusammensetzung der Gruppen (Kinder wie auch Beschäftigte) zu achten. Im Regelfall besuchen die Kinder die Gruppe, die sie vor Schließung der Kita besucht haben.
  • Für die verschiedenen Betreuungsgruppen ist möglichst eine Trennung sowohl im Gebäude wie auch im Außenbereich vorzunehmen, das heißt Kitabeginn und -ende, Essenszeiten sowie Aufenthalte im Außenbereich sind weiterhin orts- bzw. zeitversetzt zu planen.
  • Eine Abstandsregelung für die Kinder gibt es nicht, Erwachsene untereinander sollen das Abstandsgebot (1,5 Meter) einhalten.
  • Um die Betriebszeiten verlässlich und möglichst vollumfänglich zu gewährleisten, kann nach den Vorgaben des Landes die Mindestpersonalanzahl um bis zu 20 % unterschritten werden.
  • Zur Sicherstellung dieses Personalbestands können auch Fachkräften aus dem Bundesprogramm Sprach-Kitas, bereits bisher zeitweise eingesetzte Zusatzkräfte, Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, Studierende im Block-Praktikum, Auszubildenden und anderen geeigneten Personen im Sinne des § 7 Abs. 5 Kindertagesbetreuungsgesetz eingesetzt werden.
  • Für den Fall, dass trotz dieser Maßnahmen nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht, kann die jeweilige Einrichtung in Abstimmung mit ihrem Träger einer Reduzierung der Öffnungszeiten vornehmen.
  • Neuaufnahmen von Kindern und deren Eingewöhnung können wieder erfolgen. Die Planung erstellt die jeweilige Kita und stimmt dies mit den Eltern ab.
  • Die Notbetreuung entfällt.
  • Ein Rechtsanspruch auf Betreuung besteht weiterhin nicht

Gesundheits- und Infektionsschutz

  • Eltern und alle Beschäftigten haben eine entsprechende schriftliche Erklärung abzugeben, die dokumentiert wird. Ein Muster hierfür wird von der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Sollten Eltern diese Regelung nicht einhalten, ist die Einrichtung berechtigt, das Kind von der weiteren Betreuung auszuschließen.
  • Eltern eines Kindes, das aufgrund relevanter Vorerkrankungen zu einer Risikogruppe gehört, sind dafür verantwortlich, mit dem Kinderarzt zu klären, ob der Besuch einer Kindertageseinrichtung für ihr Kind gesundheitlich verantwortbar ist. Die Einrichtung kann eine entsprechende ärztliche Bescheinigung verlangen.
  • Im Rahmen der erweiterten Teststrategie für das Land Baden-Württemberg, werden zusätzliche Testungsmöglichkeiten sowohl für Kinder wie auch für die Beschäftigten geschaffen. Ergänzende Informationen ergehen nach Entscheidung durch den Ministerrat am 23. Juni 2020.
  • Grundsätzlich gelten weiterhin Betretungsverbote für alle Beteiligten, die selbst oder deren Familienmitglieder an SARS-CoV-2 erkrankt sind oder entsprechende Krankheitssymptome zeigen.
  • Darüber hinaus erhalten die Einrichtungen eine Handreichung des Landesgesundheitsamts, wie bei möglichen Kontakten mit infizierten Personen bzw. deren Kontaktpersonen zu verfahren ist. Die Entscheidung über ggf. erforderliche Quarantänemaßnahmen treffen die örtlich zuständigen Gesundheitsämter

Hygienemaßnahmen

  • Jede Einrichtung erstellt auf der Grundlage der Schutzhinweise der zuständigen Landesbehörden ein Hygienekonzept und setzt dieses um.

Die Eltern aller Kitas werden im Laufe der kommenden Woche umfassend von ihrer Kita-Leitung über das Betriebskonzept der Kita ab 29.06.2020 inkl. entsprechendem  Hygienekonzept informiert.

Info

Für Fragen und Informationen stehen die MitarbeiterInnen des Amtes für Soziales, Jugend und Familie unter Telefon 07361-52-1052 gerne zur Verfügung.

© Stadt Aalen, 22.06.2020