Leinenzwang und Hundekot

Bei der Stadt Aalen gingen in letzter Zeit Beschwerden über freilaufende Hunde im Stadtgebiet ein. Außerdem beschweren sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger über die Verunreinigung von Straßen, Plätzen, Wegen, Grün- und Erholungsflächen, privaten Grundstücken, Wiesen und Feldern durch Hundekot.

Die Stadtverwaltung Aalen macht deshalb darauf aufmerksam, dass nach der polizeilichen Umweltschutzverordnung Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass durch das Tier niemand gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird. 

Im Innenbereich sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Der Hundehalter und der Hundeführer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Tier seine Notdurft nicht auf Straßen und Wegen, Erholungs- und Grünanlagen oder in fremden Grundstücken sowie Feldern oder Wiesen verrichtet. Sollte der Vierbeiner trotzdem einmal seinen Kot dort ablegen, ist der Hundehalter oder Hundeführer verpflichtet, diesen unverzüglich zu beseitigen.



Zuwiderhandlungen gegen die Leinenpflicht als auch gegen die Pflicht zur Beseitigung des Hundekotes können mit einer Geldbuße mit bis zu 1000 Euro geahndet werden.

© Stadt Aalen, 10.04.2016