Liegenschaftskataster: Katasterverzeichnis/Katasterfortführungsvermessungen

Das Stadtmessungsamt ist im Stadtgebiet für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Neben den beschreibenden Daten stellt die Katasterkarte den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters dar.

Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke einschließlich ihrer Entwicklung im gesamten Stadtgebiet nachgewiesen. Es beschreibt die Bodenflächen, dient der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr, der Ordnung von Grund und Boden und ist Grundlage für weitere raumbezogene Informationssysteme. Es berücksichtigt Bedürfnisse von Rechtspflege, Verwaltung und Wirtschaft.

Die Katasterkarte enthält Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Hausnummern, topografische Informationen, Verwaltungsgrenzen, Orts-, Flur- und Straßennamen.

Die Angaben des Liegenschaftskatasters werden unter anderem benötigt zu Lageplänen als Grundlage des Bauantrags, Eigentumsübersichten, Vertragspläne im Grundstücksverkehr, sowie für Planung und bodenordnende Maßnahmen. Sie finden die aktuelle Katasterkarte auf dem Geodatenportal der Stadt Aalen.

Katastervermessungen werden erforderlich, wenn aufgrund privater, notarieller Verträge neue Flurstücke oder Flurstücksteile gebildet werden. Dabei kann auch eine Zuschreibung zu anderen Flurstücken erfolgen. Diese sogenannten operativen Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster (siehe oben) übernommen.

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