Maskenpflicht bleibt bei Stadt und im Rathaus bestehen

Stadtverwaltung weist auf weiterhin bestehende Maskenpflicht hin und bittet um weiteres Tragen von FFP2-Masken im Rathaus

Die geltende Corona-Verordnung des Landes schreibt seit dem 16. August 2021 das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen vor. Die Stadt Aalen weist in diesem Zusammenhang auf die damit weiter geltende Maskenpflicht in städtischen Gebäuden und Einrichtungen sowie die geltenden sonstigen Maßnahmen innerhalb der jeweiligen Hygienekonzepte hin.

Bitte, weiterhin FFP2-Maske zu tragen

Auch wenn nun das Tragen einer medizinischen Maske formalrechtlich ausreicht, bittet die Stadt Aalen die Besucher*innen der städtischen Gebäude, weiterhin FFP2-Masken zu verwenden. Diese Bitte richtet sich insbesondere an den nicht geimpften Personenkreis und wird zum Schutz der Besucher*innen wie der Mitarbeiter*innen bei der Stadtverwaltung ausgesprochen.

Rücksichtnahme

Die Stadt Aalen hat, wie viele andere Arbeitgeber auch, allen Mitarbeitenden ein Impfangebot unterbreitet. Die vollständige Immunisierung der geimpften Mitarbeiter*innen ist dieser Tage abgeschlossen. Nicht alle konnten - aus verschiedenen Gründen  - das Impfangebot annehmen, weshalb sowohl als Eigenschutz als auch dem Schutz anderer weiterhin Besucher*innen wie Mitarbeiter*innen geraten wird, FFP2-Masken im Rathaus und anderen städtischen Gebäuden zu tragen.

© Stadt Aalen, 01.09.2021