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Maßnahmen gegen Rattenbefall

In der Kanalisation, an Gewässerrändern und in der Nähe des Menschen fühlen sich  Ratten wohl. Fällt das Nahrungsangebot üppig aus, vermehren sich die schlauen Nagetiere schneller. Deshalb werden in Aalen, wie in anderen Städten auch, regelmäßig Maßnahmen ergriffen, um einer Rattenplage vorzubeugen. Jeder Einzelne kann durch entsprechendes Verhalten dazu beitragen. 

Nachfolgend hierzu einige Hinweise der Stadtverwaltung: 

Den Ratten keine Nahrung bieten:

  • Keine organischen Abfälle oder Speisereste über die Toilette oder Spülbecken entsorgen.
    Bitte beachten Sie: Ratten können über Fall- und Abwasserrohre ins Haus eindringen. Der Einbau einer Rückstauklappe im Abwassersystem kann dies verhindern.
  • Abfälle stets verschlossen an einem für Ratten schlecht zugänglichen Ort aufbewahren.
  • Gefüllte Abfall- und Wertstoffsäcke erst kurz vor der Abholung an die Straße stellen.
  • Keine Speise-, Kartoffel- und Gemüsereste, Eierschalen, Fleischabfälle, etc. auf den Hauskompost geben.
  • Wildlebende Tiere nicht füttern.

Den Nagern keinen Unterschlupf bieten:

  • Sträucher, Hecken, Büsche, Bodendecker und Kletterpflanzen im Garten kurz halten oder auslichten.
  • Offene Stellen jeder Art am Gebäude verschließen bzw. geschlossen halten.
  • Öffnungen zur Lüftung in Erdbodennähe oder Schächte mit engmaschigen Gittern versehen.
  • Defekte Kanalrohre und Kontrollschächte bieten den Ratten Unterschlupfmöglichkeiten. Deshalb sollten diese zügig repariert werden.

Die Stadtverwaltung kümmert sich um die Rattenbekämpfung in der öffentlichen Kanalisation und entlang städtischer Gewässer.  

Die Bekämpfung auf dem eigenen Grundstück obliegt jedem Grundstückseigentümer selbst. Dies kann auf eigene Kosten durch die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfungsbetriebs erfolgen, der Aufgaben wie Befallsermittlung, Bekämpfung und Kontrolle verantwortlich übernehmen kann.  

Sollte das hohe Rattenaufkommen von einem Nachbargrundstück herrühren, so haben Sie die Möglichkeit, sich an die Ortspolizeibehörde zu wenden. Diese kann aufgrund von 
§ 17 Abs.2 IfSG (Infektionsschutzgesetz) nach Feststellung von Gesundheitsschädlingen die zu deren Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen gegenüber den Grundstücksbewohnerinnen und -bewohner sowie Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer anordnen.

Auskunft erteilen:

Stadt Aalen, Amt für Tiefbau und Mobilität 
Telefon: 07361 52-1304
E-Mail: tiefbauamt@aalen.de

Stadt Aalen, Ortspolizeibehörde, Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung 
Telefon: 07361 52-1105
E-Mail: ortspolizeibehoerde@aalen.de

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