Neue Geschwindigkeitsregelung in der Friedrichstraße

In der Friedrichstraße wurde zwischen der Roschmannkreuzung und der Einmündung Eichwaldstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Mit der Geschwindigkeitsreduzierung wurde wie bereits in der Deutschordenstraße in Waldhausen und der Hofherrnstraße die geänderte Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung umgesetzt. Sie sieht eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf den Straßenabschnitten vor, in denen sich Zugänge zu Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Alten- und Pflegeheimen befinden. Da sich in diesem Bereich der Friedrichstraße ein direkter Zugang zum Kindergarten St. Josef und zum Theodor-Heuss-Gymnasium befindet, wurde in Fahrtrichtung Wasseralfingen auf Höhe des Parkplatzes der ehemaligen Bohlschule und in Fahrtrichtung Zentrum nach der Einmündung Eichwaldstraße jeweils eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mit dem Hinweis „Schulen“ ausgeschildert. Die Geschwindigkeitsanordnung ist je Einrichtung auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen und hat daher in der Friedrichstraße eine Gesamtlänge von ungefähr 600 m. Die Geschwindigkeitsreduzierung gilt, an die Unterrichtszeiten des Theodor-Heuss-Gymnasiums angelehnt, zeitlich befristet montags bis freitags zwischen 7 Uhr und 18 Uhr im gesamten Abschnitt, auch in den Ferien und an Feiertagen. Eine gleichlautende Regelung wird in Kürze auch in der Kantstraße im Bereich der evangelischen Kindertagesstätte „Grauleshof“ umgesetzt.

 

© Stadt Aalen, 05.02.2019