Neue Grundbucheinsichtsstelle beim Stadtmessungsamt der Stadt Aalen

Eine Ära geht zu Ende, mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wird das Grundbuchamt Aalen-Wasseralfingen beim Notariat Aalen-Wasseralfingen zum 21. Dezember 2015 aufgehoben und die Zuständigkeit auf das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Schwäbisch Gmünd übertragen.

v.l.n.r. Stefan Overmann (Amtsleiter Stadtmessungsamt Aalen), Dieter Oschwald (Ratschreiber) und Oberbürgermeister Thilo Rentschler. (© Stadt Aalen)

Um den Bürgern der Stadt Aalen  weiterhin eine umfassende und kompetente Beratung in Grundbuchfragen gewährleisten zu können, wurde beim Stadtmessungsamt eine Grundbucheinsichtstelle eingerichtet. Die fachliche Kompetenz ist beim Stadtmessungsamt schon deshalb gegeben, weil das von den Vermessungsbehörden geführte Liegenschaftskataster das amtliche Verzeichnis zum Grundbuch ist. Die Bürger der Stadt Aalen können ab sofort die Dienstleistungen der Grundbucheinsichtstelle, zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses, in Anspruch nehmen.

Personell wurde die Grundbucheinsichtstelle mit erfahrenen Kollegen des Stadtmessungsamts besetzt. Die Grundbucheinsichtstelle wird von Dieter Oschwald betreut und von seinen Stellvertretern Martin Leis und Heiko Faul, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Oberbürgermeister Thilo Rentschler zum Ratschreiber bzw. zu seinen Stellvertretern bestellt wurden.

Zu den Dienstleistungen der neuen Grundbucheinsichtstelle gehört insbesondere die Gewährung der Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher der Stadt Aalen (vorläufig die Gemarkungen Wasseralfingen und Hofen), die Fertigung von beglaubigten und unbeglaubigten Abschriften aus dem Grundbuch (Grundbuchauszug) sowie Öffentliche Beglaubigungen. Das Grundbuchamt Aalen-Wasseralfingen ist das erste Grundbuchamt in Aalen, das  durch die Neuordnung des Grundbuchswesens in Baden-Württemberg aufgehoben wird. Das Grundbuchamt Aalen und das Grundbuchamt Aalen-Unterkochen werden voraussichtlich im 4. Quartal 2016 aufgelöst.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundbucheinsichtstelle eine reine Auskunftsstelle ist und keinerlei Aufgaben des Grundbuchamts ausführen kann.

© Stadt Aalen, 21.12.2015