Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, durch den die Rechtsstellung derjenigen Ausländer verfestigt werden soll, die sich schon länger in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Die Niederlassungserlaubnis besitzt daher die Eigenschaft eines unbefristeten Aufenthaltstitels, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Da die Niederlassungserlaubnis den Aufenthalt eines Ausländers am stärksten verfestigt und sichert, besteht bei Besitz auch ein besonderer Ausweisungsschutz.

Zwingende Voraussetzungen:

  • Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
  • Lebensunterhalt ist gesichert aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen eigenen Mitteln
  • Leistung von mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • keine strafrechtliche Verurteilung in den letzten drei Jahren
  • Beschäftigungserlaubnis für Arbeitnehmertätigkeit liegt vor
  • Besitz einer sonstigen Berufsausübungserlaubnis bei Selbständigen
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
  • Ausreichend Wohnraum
  • es darf kein Ausweisungsgrund vorliegen (Straffälligkeit, Sozialhilfebezug, längerfristige Obdachlosigkeit etc.)

Bei Antragstellung müssen Sie uns folgende Unterlagen vorlegen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular 
  • Arbeits- und Verdienstbescheinigung
  • Wohnraumbescheinigung
  • Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder Nachweis über vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung
  • gültiger Pass
  • Nachweis Integrationskurs (Sprachkurs/ Orientierungskurs)

Gebühr:
113 Euro

Unsere Anschrift

Rathaus
Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag 8.30 – 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12 Uhr und 14 - 17.45 Uhr
Freitag 8.30 – 12 Uhr

Telefonische Erreichbarkeiten (07361 52-1029) sind aktuell:
Montag 10 - 12 Uhr
Mittwoch 10 – 12 Uhr
Donnerstag 10 – 12 Uhr
Freitag 10 – 12 Uhr

Zuständige Dienststellen