Die Betreuung, die von der Stadt Aalen gewährleistet wird, findet im Schülerhaus an der GMS Welland von 7 bis 17 Uhr statt.
Damit sollen Familien, die aufgrund der Corona Einschränkungen seit Wochen vor enormen Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen, auch in den Ferien Unterstützung erfahren.
Das Betreuungsteam der städtischen Jugendeinrichtungen und die Mitarbeiter*innen des Schülerhauses Welland übernehmen die Planung und Durchführung des freizeitpädagogischen Angebotes. Schulaufgaben können in dieser Zeit nicht gemacht werden.
Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist. In jedem Fall ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit und die Präsenzpflicht des/der Arbeitnehmer/s, sowie die Bestätigung beider Elternteile bzw. des/der Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist, erforderlich.
Inzwischen werden auch Schüler*innen in die Notbetreuung aufgenommen, für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindswohls erforderlich ist.
Eine gleichmäßige Zuteilung der Schüler*innen erfolgt nach Ablauf der Anmeldefrist am 1. April 2021, 16 Uhr. Selbstverständlich ist eine Nachmeldung bei dringendem Bedarf möglich.
Um das Infektionsrisiko für alle zu minimieren, müssen die Kinder Mund-Nasen-Masken, bzw. Alltagsmasken von zu Hause mitbringen.
Anmeldung beim Haus der Jugend unter Telefon 07361 52-497 0 oder per E-Mail an hausderjugend@aalen.de