Notfallbetreuung in den Aalener Kitas ist sichergestellt und wird gut angenommen.

Der Verwaltungsstab der Stadt Aalen erweitert den berechtigten Personenkreis, nun kann alle systemrelevanten Berufsgruppen eine Notfall-Betreuung angeboten werden.

Städtische Kindergärten
Städtische Kindergärten (© pixabay.com)

Zur systemrelevanten Berufsgruppe zählen:

 

Beschäftigte im Gesundheitswesen:

 

a.         Beschäftigte in Krankenhäusern und Fachkrankenhäusern,

b.         Ärztlicher Dienst

c.         Pflegedienst

d.         Med.-Techn. Dienst

e.         Funktionsdienst

f.          Sonstiges Personal

g.         Personal Arzt- und Zahnarztpraxen,

h.         Personal ambulante Pflegedienste,

i.          Personal Pflegeheime,

j.          Personal Apotheken,

k.         Personal privater Krankentransportunternehmen nach Rettungsdienstgesetz,

l.          komplettes Personal der Gesundheitsämter,

m.        Personal in stationären Rehabilitationseinrichtungen.

 

Personal, das zur Aufrechterhaltung grundlegender Infrastrukturen benötigt wird.  Hierzu gehören insbesondere Beschäftigte in folgenden Bereichen:

 

a.         Öffentliche Sicherheit und Ordnung, 

b.         Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen

c.         Verwaltungs- und Führungsstäbe, 

d.         Justizverwaltung, Feuerwehr, 

e.         THW, 

f.          Polizei, 

g.         Öffentlicher Nahverkehr, 

h.         Wasser- und Energieversorgung, 

i.          Abwasser- und Müllentsorgung.

 

Personal, welches bei Herstellern von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten beschäftigt ist,

 

Personal, welches in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelbranche beschäftigt ist.

 

„Die Sicherstellung des öffentlichen Lebens und die Unterstützung der Familien mit einer Tätigkeit in diesen systemrelevanten Berufsfeldern, insbesondere mit Kindern im Kindergartenalter, hat nun oberste Priorität.“, so Oberbürgermeister Rentschler in der Sitzung des Verwaltungsstabs.

Das bestehende Kontakttelefon des Amts für Soziales, Jugend und Familie für Eltern aus systemrelevanten Berufsgruppen ist auch am heutigen Sonntag, 15. März 2020, ab 9 bis 18 Uhr zur Vereinbarung der Notfallbetreuung erreichbar. Am morgigen Montag, 16.3.2020 ist das Kontakttelefon ab 6.00 Uhr besetzt.

 

Bitte prüfen Sie vor Anfrage einer Notfallbetreuung bei der Stadt Aalen folgende Fragen:

 

•           Haben Sie alternative Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind / Ihre Kinder (anderes Elternteil, Verwandtschaft, Nachbarschaft …)?

•           Gibt es Möglichkeiten seitens Ihres Arbeitgebers, damit Sie die Betreuung Ihres Kindes sicherstellen können (beispielsweise Anpassung des Dienstplans etc.)?

 

Grundsätzlich gilt: Sofern beide Elternteile in diesen systemrelevanten Berufsgruppen arbeiten gilt die Garantie dieser Kita-Notfallbetreuung, ebenso natürlich für Alleinerziehende in systemrelevanten Berufsgruppen.

 

Sofern nur ein Elternteil der oben genannten systemrelevanten Berufsgruppen zugehörig ist, besteht die Aufnahme in eine Warteliste. Sofern Kapazitäten in den Notfall-Kitas frei sind, soll auch für diese Eltern die Kita-Notfallbetreuung angeboten werden.

 

Kontakttelefon

 Amt für Soziales, Jugend und Familie der Stadt Aalen:

               Telefonnummer 07361 52 1052 .

 

Auf dieser Nummer kann die Notfallbetreuung verbindlich vereinbart werden.

 

Schulen und Schulkindbetreuung:

Die Stadt Aalen organisiert gemeinsam mit den städtischen Schulen im Laufe des Sonntags und montags die Sicherstellung einer Notfallbetreuung an den Schulen auch für diese oben genannte systemrelevante Berufsgruppe. Selbstverständlich werden hier auch ab kommenden Dienstag, 17.3.2020 die gewöhnlichen Betreuungszeiten sichergestellt. Konkret wird an den Schulen mit Ganztagsschulbetrieb auch zukünftig eine Ganztagsnotfallbetreuung angeboten.

Zum Schulbetrieb am Montag wenden sich die Eltern an die zuständige Schulleitung.

 

© Stadt Aalen, 15.03.2020