Ostalbkreis zahlt weiterhin Soforthilfe aus - Auch Unwetterereignisse bis zum 8. Juni 2016 sind umfasst

Wie die Landkreisverwaltung mitteilt, können Unwettergeschädigte auch weiterhin Soforthilfe für Unwetterschäden beantragen. Nach einer Änderung der Bestimmungen können auch Schäden bis zum 8. Juni 2016 (bspw. für den Starkregen am 07./08.06.) angemeldet werden. Im Landratsamt Aalen, Stuttgarter Straße 41, sind Antrags- und Beratungsstellen in Zimmer 401 im 4. Stock eingerichtet. Da alle Dienststellen der Kreisverwaltung am Mittwoch, 15. Juni 2016 wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen sind, werden Anträge wie folgt entgegengenommen:

  • Donnerstag, 16. Juni von 9 bis 18 Uhr
  • Freitag, 17. Juni 2016 von 9 bis 12 Uhr

Ab dem 20. Juni 2016 wird eine Antragstellung innerhalb der üblichen Öffnungszeiten weiterhin möglich sein, es empfiehlt sich - wegen der Möglichkeit, den Schaden aufzeigen zu können - dennoch eine möglichst zeitnahe Antragstellung.

Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landratsamts unter www.ostalbkreis.de zum Download eingestellt und werden auch direkt bei den Antrags- und Auszahlstellen des Landratsamts bereitgehalten. Neben dem Antragsformular müssen Antragsteller zwingend ihren Personalausweis und - soweit möglich - Fotos bzw. anderweitige Nachweise über die entstandenen Schäden vorlegen. Die Gewährung der Soforthilfe ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Begünstigt werden können grundsätzlich nur Privatpersonen/-haushalte, wenn das zu versteuernde Jahresein kommen bei Ledigen 25.000 Euro und bei Verheirateten 50.000 Euro nicht übersteigt.
  • Schäden bei Gewerbetreibenden bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Für diese werden spezielle Programme angeboten. Ausnahme: Kleine Gewerbebetriebe mit höchstens 10 Beschäftigten. Für diese gilt das Soforthilfe-Programm.
  • Durch die Soforthilfe gefördert werden können bis zu 50 Prozent des glaubhaft gemachten, nicht anderweitig - z. B. über Versicherungsleistungen abgedeckten - Schadens, jedoch nicht mehr als
    • 500 Euro je Person
    • 2.500 Euro je Haushalt
    • 5.000 Euro je kleinem Gewerbebetrieb

Ab sofort wird das Landratsamt bei den Empfängern von Soforthilfe stichprobenhaft und vor Ort Kontrollen durchführen, inwieweit die Voraussetzungen eingehalten sind.

Für weitere Fragen zum Thema Soforthilfe steht eine Telefon-Hotline unter 07361 503-1241 zu den üblichen Öffnungszeiten der Landkreisverwaltung zur Verfügung.

© Stadt Aalen, 20.06.2016