Ratssitzung am 25. März muss in Präsenz erfolgen

Tagesordnung mit Wahlen und wichtigen Sachverhalten erfordert persönliche Anwesenheit

Die Sitzung des Aalener Gemeinderats am 25. März wird in Präsenz in der Stadthalle Aalen abgehalten. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Abhaltung in Form einer Videokonferenz wurde mehrheitlich von den Fraktionen des Aalener Gemeinderats abgelehnt.
Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht in Zeiten der Pandemie die Möglichkeit einer Online-Sitzung vor, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. So können gem. § 37a GemO im Rahmen einer digitalen Sitzung, ohne persönliche Anwesenheit der Ratsmitglieder, 

  • ausschließlich „Gegenstände einfacher  Art“ beraten werden. 
  • bei anderen Gegenständen, nur dann, wenn die Sitzung aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. 


Beide Voraussetzungen sind angesichts der Tagesordnung für die heutige Gemeinderatssitzung nicht gegeben. 

Tagesordnung enthält nicht nur „Gegenstände einfacher Art“

Die Tagesordnung sieht neben drei Wahlen in nicht öffentlicher sowie öffentlicher Sitzung, die nur in Präsenz erfolgen können, die Beschlussfassung über mehrere wichtige Bebauungspläne vor, die rechtssicher beschlossen werden müssen und Grundlage für das weitere Handeln der Verwaltung sind. Zudem steht der Baubeschluss für das neue Kombibad auf der Tagesordnung. „Die Beratung dieses komplexen Sachverhaltes mit der Folge einer Investition von 44,4 Mio. Euro und Prägung der Stadt für die kommenden Jahrzehnte kann nicht online erfolgen“, erläutert OB Rentschler.

In öffentlicher Sitzung soll heute der Nachfolger für die ausscheidende Ortsvorsteherin von Unterkochen, Heidi Matzik, gewählt werden. Ebenso wählt der Gemeinderat in der heutigen Sitzung die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die im Juli anstehende Oberbürgermeisterwahl. In nichtöffentlicher Sitzung soll zudem ein wichtiger Amtsleitungsposten nachbesetzt werden. Alle drei Wahlen sind von höchster Dringlichkeit und eine Verschiebung in die nächste Sitzungsrunde nicht möglich oder mit großen Verzögerungen verbunden.

Stadthalle als Sitzungsort mit Hygienekonzept

Für die Einhaltung der erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen wird in der Stadthalle auf die Einhaltung der entsprechende Abstands- und Hygieneregeln geachtet. Zudem finden vor Sitzungsbeginn auf freiwilliger Basis entsprechende Testungen auf eine mögliche Infektion statt. 

„Gerade in der gegenwärtigen Ausnahmesituation ist es von größter Wichtigkeit, dass wir als Stadt handlungsfähig bleiben. Der Gemeinderat als das Hauptorgan der Stadt Aalen muss dafür die notwendigen Beschlüsse fassen können“, betont der Oberbürgermeister. 

© Stadt Aalen, 25.03.2021