Rückmeldebögen zur Evakuierung noch bis Freitag einsenden

Stadtverwaltung bittet alle Bewohner*innen der Evakuierungszone um Rückmeldung

Für Samstag, 5. März ist die Entschärfung einer beim Tannenwäldle vermuteten Weltkriegsbombe vorgesehen. Vorsichtshalber müssen rund um die Verdachtsstelle innerhalb einer festgelegten Evakuierungszone rund 3.300 Bewohner*innen am Samstag bis 8 Uhr morgens ihre Wohnungen verlassen. Die Stadtverwaltung hat jeden/jede einzelnen/einzelne Bewohner*in innerhalb der Evakuierungszone persönlich angeschrieben und über die Evakuierungsmaßnahme informiert. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der übersandte Rückmeldebogen noch bis Freitag, 4. März im Rathausbriefkasten eingeworfen werden oder per mail an evakuierung@aalen.de übersandt werden sollte. Die Informationen aus den Rückmeldebögen fließen in die Planung der Evakuierung ein und sind wichtig für einen möglichst zügigen und effektiven Verlauf. Die Entschärfungsarbeiten können erst beginnen, wenn die Evakuierung abgeschlossen ist. Je schneller geräumt wird, desto schneller kann entschärft werden und alle Bewohner*innen wieder in ihre Wohnungen zurückkehren. 

Ab 8 Uhr besteht am 5. März in der Evakuierungszone ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot, das die Stadtverwaltung Aalen mit Unterstützung von Einsatzkräften des THW und der Polizei kontrollieren und umsetzen wird. Hierzu werden 50 „Räumtrupps“ ab 8 Uhr in der Evakuierungszone an jedem Gebäude, bei jeder einzelnen Wohnung, überprüfen, dass sich keine Personen mehr dort  aufhalten.  Rolläden oder Jalousien bitte nicht schließen. Für die Evakuierungsteams ist es wichtig, einen Blick in die Fenster werfen zu können, um hilfsbedürftige oder nicht gehfähige Personen erkennen zu können.

Irrtümlicherweise haben einige Bewohner*innen in der Evakuierungszone nach der Aufforderung zur Evakuierung ein zweites Anschreiben der Stadtverwaltung erhalten, das jedoch nicht für sie sondern für die Bewohner*innen im Gefährdungsbereich um die eigentliche Evakuierungszone bestimmt war. Die Stadtverwaltung bittet das Versehen zu entschuldigen und weist darauf hin, dass die Hinweise des Anschreibens zur Evakuierung Gültigkeit haben. Alle Personen, die ein Anschreiben mit Evakuierungsaufforderung erhalten haben, müssen ihre Wohnungen bis 8 Uhr morgens am 5. März verlassen. 

INFO

Die Stadtverwaltung hat ein Bürgertelefon mit der Nummer 07361 52-1025 eingerichtet, das am Donnerstag, 3. und Freitag, 4. März von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr erreichbar ist. Am Samstag, 5. März ist das Bürgertelefon ab 6 Uhr besetzt. Zudem wird eine Bandansage erfolgten unter der Nummer 07361 52-2535
Weitere Informationen unter www.aalen.de.

© Stadt Aalen, 02.03.2022