39 Verwarnungen und auch in vier Fällen Bußgelder verhängt.
Im Rahmen der Aktion „Sauberes Aalen“ war Ende Mai eine Streife des Gemeindlichen Vollzugsdienstes in der Aalener Innenstadt unterwegs und hat ein starkes Zeichen für mehr Sauberkeit, Umweltbewusstsein und eine attraktive Innenstadt gesetzt. Wer achtlos seine Zigarettenkippe wegwirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreiswirtschaftsgesetz. Bei der Schwerpunktkontrolle wurde nicht nur darüber aufgeklärt, dass das „Kippen schnippen“ verboten ist, sondern bei Verstößen muss auch mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro gerechnet werden. Während des zweistündigen Kontrollgangs in der Innenstadt wurden insgesamt 39 Vergehen festgestellt und in vier Fällen auch mit einem Bußgeld geahndet. Obwohl insbesondere in der Innenstadt sowie am ZOB sehr viele Mülleimer aufgestellt und mit Aschenbechern ausgerüstet sind, werden Zigarettenkippen häufig achtlos weggeworfen.
„Die Akzeptanz und Reaktion der Passanten auf unsere Schwerpunktkontrolle war positiv“, berichtet Andreas Niegel, Leiter des zuständigen Amts für Bürgerservice und öffentliche Ordnung. So ist geplant, diese Schwerpunktkontrolle zukünftig zu wiederholen und entsprechende Vergehen auch während der üblichen Streifen zu ahnden. Im Zuge der Überarbeitung des Bußgeldkatalogs der Stadt Aalen wird auch eine angemessene Erhöhung des Bußgelds für „Kippen schnippen“ geprüft, kündigt Niegel an.
Achtlos weggeworfene Zigarettenkippen beeinträchtigen das Stadtbild sowie die Lebensqualität und belasten die Umwelt: Tabakprodukte enthalten bis zu 7.000 Schadstoffe, eine einzelne Zigarettenkippe kann bis zu 1.000 Liter Wasser mit Nikotin verseuchen und vergiftet den Lebensraum von kleinen Wassertieren (Quelle: NABU). Außerdem müssen weggeworfene Zigarettenkippen häufig aufwändig von Hand eingesammelt werden.
PNr. 333/2025