Anfang Oktober unterzeichneten Bürgermeister Bernd Schwarzendorfer und Katja Maier, Präsidentin der Handwerkskammer Ulm, im Aalener Rathaus eine Vereinbarung. Ziel der Kooperation ist, die Zusammenarbeit der Stadt Aalen mit der Handwerkskammer zu verbessern, um internationale Fachkräfte für das Handwerk schneller anzuerkennen und in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Viele Handwerksbetriebe in Aalen sind auf der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Dazu zählen auch Fachkräfte aus Drittstaaten. Die Verfahren zur Anerkennung dieser Arbeitskräfte sind mitunter langwierig, da zahlreiche Angaben geprüft und gegebenenfalls nachgereicht werden müssen. Um diesen Prozess zu beschleunigen, arbeiten die Ausländerbehörde der Stadt Aalen und die Handwerkskammer Ulm künftig enger zusammen. Bernd Schwarzendorfer unterstrich bei der Unterzeichnung des Vertrages die Bedeutung des Handwerks für Aalen: „Das Handwerk ist ein Motor unserer Wirtschaft. Ein Motor, der auch Fachkräfte aus dem Ausland braucht, um weiterzulaufen. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Verfahren beschleunigen, damit Handwerksbetriebe ihre offenen Stellen zügig neu besetzen können.“
Katja Maier, Präsidentin der Handwerkskammer Ulm, ergänzte: „Das regionale Handwerk braucht qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland – und das möglichst schnell. Kooperationsvereinbarungen wie diese helfen dabei und sind eine Win-Win-Situation. Als Kammer können wir die Betriebe in Aalen ab sofort bestmöglich bei der schnellen Anerkennung unterstützen, sodass diese sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können.“
Künftig übernimmt die Handwerkskammer Ulm die Erstberatung der Handwerksbetriebe in Aalen bezüglich neuer internationaler Fachkräfte. Die Unternehmen werden im Bewerbungsprozess unterstützt und Unterlagen der potentiellen Arbeitnehmer geprüft. Das soll sicherstellen, dass Anträge bei der Ausländerbehörde vollständig eingereicht werden und es seltener zu Ungereimtheiten und Nachfragen im Bearbeitungsprozess kommt. So kann für die Bearbeitung wertvolle Zeit gespart und die Zeit bis zur Anerkennung von zwei bis drei Monaten auf drei Wochen verkürzt werden. Beide Kooperationspartner haben außerdem vereinbart sich regelmäßig und eng abzustimmen, um die Zusammenarbeit zu verbessern.
PNr. 634/2025