Stadt erlässt Allgemeinverfügung zur Untersagung von Veranstaltungen

Veranstaltungen über 100 Personen generell bis 19. April untersagt – Mindestens 4 m² Fläche pro  Gast müssen vorhanden sein

Aufgrund der dynamischen Entwicklung bei Corona-Virus-Infektionen hat die Stadt Aalen am Freitag, 13. März 2020, 16 Uhr, eine Allgemeinverfügung zur Untersagung von Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten erlassen. Sie tritt ab dem 14. März 2020 in Kraft. Demnach sind Veranstaltungen mit über 100 Personen generell untersagt, für andere Veranstaltungen ist eine Mindestfläche von 4 m² pro Person festgelegt.

Die Verfügung gilt ab sofort bis zunächst 19. April 2020. Rechtsgrundlage für diese Verfügung ist das Infektionsschutzgesetz sowie eine Verordnung des Sozialministeriums. „Aufgrund der aktuellen Entwicklungen können Infektionsketten nicht mehr eindeutig nachvollzogen werden. Deshalb sehen wir in dieser Maßnahme eine Möglichkeit, die Ausbreitung der Infektion mit dem Corona-Virus weiter hinauszuzögern“, erklärte OB Thilo Rentschler, gleichzeitig Leiter des Verwaltungsstabs Corona im Aalener Rathaus.

Angesichts einer möglichen sprunghaften Zunahme von Erkrankungen sieht die Stadt Aalen diese Maßnahme als verhältnismäßig an. „Ich bitte um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Lage Veranstaltungen weiter reglementiert werden müssen. Ich appelliere an Veranstalter wie an alle Bürgerinnen und Bürger, möglichst auf alle nicht zwingend notwendigen sozialen Kontakte in den kommenden Tagen zu verzichten. Damit soll eine rasche Ausbreitung der Infektionskrankheit möglichst wirksam verhindert werden“, sagte Rentschler.

Näheres sowie den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung sind dem beigefügten Dokument zu entnehmen.

© Stadt Aalen, 13.03.2020