Stadt gewährleistet Notbetreuung in den Pfingstferien für Schüler und Schülerinnen der Klassen 1 bis 7 in Aalen

Die Stadt hat in einer gemeinsamen Konferenz mit den Schulleitungen die Übernahme der Ferienbetreuung in den Pfingstferien auf freiwilliger Basis vereinbart. Die Betreuung wird vorrangig durch städtisches Personal gewährleistet. Die Betreuung findet an der Greutschule Aalen und im Schülerhaus Welland für SchülerInnen der Klassen 1 bis 7 von 7 bis 17 Uhr statt. Damit sollen Familien, die aufgrund der Corona Einschränkungen seit Wochen vor enormen Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen, auch in den Ferien Unterstützung erfahren.

Stadt gewährleistet Notbetreuung in den Pfingstferien für Schüler und Schülerinnen der Klassen 1 bis 7 in Aalen
(© Andreas Wegelin)

Das Betreuungsteam der städtischen Jugendeinrichtungen und die MitarbeiterInnen des Schülerhauses Welland übernehmen die Planung und Durchführung des freizeitpädagogischen Angebotes. Schulaufgaben können in dieser Zeit nicht gemacht werden.

Das Angebot der Notbetreuung richtet sich wie bisher an Familien, bei denen

  • beide Elternteile bzw. der/die Alleinerziehende in einem systemrelevanten Beruf arbeiten bzw. arbeitet und die Betreuung der Kinder nicht in anderer Weise sichergestellt werden kann.
  • beide Elternteile bzw. der/die Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.

Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist. In jedem Fall ist eine
Bescheinigung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit und die Präsenzpflicht des/der Arbeitnehmer/s, sowie die Bestätigung beider Elternteile bzw. des/der Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist, erforderlich.

Inzwischen werden auch SchülerInnen in die Notbetreuung aufgenommen, für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist. Eine gleichmäßige Zuteilung der Schüler und Schülerinnen auf die Schulstandorte erfolgt nach Ablauf der Anmeldefrist am 28. Mai 2020.

Um das Infektionsrisiko für alle zu minimieren, wird darum gebeten, dass die Kinder Mund-Nasen-Masken, bzw. Alltagsmasken von zu Hause mitbringen. Bei Bedarf wird die Stadt Aalen wiederverwendbare Masken zur Verfügung stellen.

Die Kosten betragen je Betreuungstag 11,10 Euro ohne Verpflegung und werden nach Nutzung in Rechnung gestellt. Inhaber der Spionkarte erhalten 35% Ermäßigung auf das ursprüngliche Entgelt

Anmeldung Notbetreuung in den Pfingstferien

Amt für Soziales, Jugend und Familie
Hotline: 07361 52-1052 oder per E-Mail: amt-fuer-soziales@aalen.de

Die Hotline ist zu den üblichen Geschäftszeiten des Rathauses besetzt.

© Stadt Aalen, 26.05.2020