Stadt, Kindergartenträger und die Schulen haben eine gut funktionierende Notfallbetreuung aufgebaut

Systemrelevante Berufsgruppen vom Land erweitert. Notfallbetreuungskonzept soll auf Schichtdienste angepasst werden.  

Wie bereits bekannt gegeben sind alle Aalener Kindertageseinrichtungen und Schulen im gesamten Stadtgebiet ab Montag, 16. März 2020 geschlossen. „Die Vergabe der Notfallbetreuungsplätze läuft seit dem Wochenende gut an“, sagte OB Thilo Rentschler.

Die Plätze werden über das Notfalltelefon für Kinderbetreuung auf derzeit sieben Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet verteilt.

Auf Grundlage der Empfehlungen der Landesregierung wird bei der Organisation und Umsetzung der Notfallbetreuung auf einige Maßnahmen besonders geachtet, um die Ausbreitung des Coronavirus möglichst zu verhindern:

  • Es werden maximal fünf Kinder pro Gruppe betreut, um größere Personengruppen zu vermeiden und den Kontakt zu anderen Kindern und pädagogischem Personal möglichst gering zu halten. Teilweise wird in den Kitas mit Notfall-Betreuung eine zweite, unabhängige Gruppe gebildet.
  • Während der Notfall-Betreuung wird verstärkt auf die Hygienemaßnahmen geachtet, so werden beispielsweise die Kinder regelmäßig, vor allem nach dem Niesen und Husten, zum Händewaschen animiert.
  • Es findet ein ausgiebiges Übergabegespräch zwischen dem Personal und den Eltern statt, um besondere Bedarfe der Kinder berücksichtigen zu können.
  • Die Verpflegung wird von jedem Kind von zu Hause in die Einrichtung mitgebracht, um Kontakte mit externen Personen zu vermeiden.

Zugang zur Notfallbetreuung haben die sogenannten systemrelevanten Berufsgruppen, diese wurden von der Landesregierung mit der „Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus“ am Montag, 16. März 2020 ausgeweitet auf die Bereiche der Arbeitnehmer*innen im Bereich der kritischen Infrastruktur. Sofern beide Erziehungsberechtigte oder der/die Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind und nicht abkömmlich sind, besteht Anspruch auf eine Notfallbetreuung.

Kritische Infrastrukturen sind insbesondere

  • die Bereiche Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr
  • die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich die zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste
  • Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden
  • Notfall-/Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz
  • Rundfunk und Presse

Gegenüber der bisherigen Regelung wurde der berechtigte Personenkreis in der jetzt vorliegenden Verordnung des Landes weiter gefasst:

Zunächst galt die Grundvoraussetzung, dass beide Erziehungsberechtigten bzw. der oder die Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur tätig sein mussten.

Alleinerziehenden gleichgestellt sind jetzt auch Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, z.B. wegen einer schweren Erkrankung, an der Betreuung gehindert sind.

Um die Infektionsgefahr möglichst gering zu halten, sollte die Betreuung der Kita- und Schulkinder in der Familie nicht durch die so genannten Risikogruppen erfolgen. Soweit bekannt ist, steigt das Risiko für schwere Verläufe ab etwa 60 Jahren an, auch Vorerkrankungen wie Herz-Kreislauf- oder Atemwegsleiden sind bekannte Risikofaktoren.

Die Stadt Aalen baut aktuell die Notfallbetreuung für Kindergartenkinder und Schulkinder, insbesondere für die Arbeitnehmer*innen im Gesundheitswesen, auch für die Abendstunden, die Wochenenden und die Osterferien konzeptionell aus.

Notfallbetreuung für Kita-Kinder:

Wenn Bürgerinnen und Bürger einem Bereich der kritischen Infrastruktur angehören und sie keine anderweitige Möglichkeit zur Betreuung ihres Kita-Kindes haben, besteht zur Vereinbarung der Notfallbetreuung bei der Stadt Aalen, Amt für Soziales, Jugend und Familie eine zentrale Kontaktstelle unter Telefon: 07361 52-1052.


 

Notfallbetreuung für Schulkinder:

Sofern Bürgerinnen und Bürger wie geschildert einem Bereich der kritischen Infrastruktur angehören und diese Arbeitnehmer*innen keine anderweitige Möglichkeit zur Betreuung ihres Schulkindes haben, besteht unter den unten aufgeführten Zeiten an den jeweiligen Schulen die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Selbstverständlich können Anmeldungen auch noch im Laufe dieser oder der kommenden Woche den Schulen gemeldet werden.

 

Schule: Kontakt: Erreichbarkeit:
Braunenbergschule

0176-21889934  

sekretariat@braunenbergschule.de

8:00 – 11:00 Uhr
GMS Welland 07361-42780 8:00 - 11:00 Uhr
Grauleshofschule 07361-93710 8:00 – 11:00 Uhr
Greutschule 07361-95606 7:15 – 12:30 Uhr
GS Dewangen 07366 9209410 9:00 - 12:00 Uhr
GS Ebnat 07367-96700

Mo 7:45 - 10:45 Uhr
Di bis Do 8:00 - 12:00 Uhr

GS Fachsenfeld 07366-96310/ 110 8:00 – 12:20 Uhr
GS Hofen 07361-9771 70 8:30 – 12:00 Uhr
GS Waldhausen 07367-2420 8:00 - 12:00 Uhr
Hermann-Hesse Schule 07361-93706 7:45 - 12:00 Uhr
Karl-Kessler Schule 07361-9771 200/ 100 8:00 - 12:00 Uhr
Kocherburgschule 07361-98710 8:00 – 12:00 Uhr
Langertschule 07361-931732 9:00 - 12:00 Uhr
Rombachschule 07361-42787 8:00 - 12:15 Uhr
Schillerschule info@gemeinschaftsschule-aalen.de telefonische Erreichbarkeit wird nachgereicht
Weitbrechtschule 07361-97600 08:00 – 12:00 Uhr
© Stadt Aalen, 17.03.2020