Wie bereits bekannt gegeben sind alle Aalener Kindertageseinrichtungen und Schulen im gesamten Stadtgebiet ab Montag, 16. März 2020 geschlossen. „Die Vergabe der Notfallbetreuungsplätze läuft seit dem Wochenende gut an“, sagte OB Thilo Rentschler.
Die Plätze werden über das Notfalltelefon für Kinderbetreuung auf derzeit sieben Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet verteilt.
Auf Grundlage der Empfehlungen der Landesregierung wird bei der Organisation und Umsetzung der Notfallbetreuung auf einige Maßnahmen besonders geachtet, um die Ausbreitung des Coronavirus möglichst zu verhindern:
Zugang zur Notfallbetreuung haben die sogenannten systemrelevanten Berufsgruppen, diese wurden von der Landesregierung mit der „Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus“ am Montag, 16. März 2020 ausgeweitet auf die Bereiche der Arbeitnehmer*innen im Bereich der kritischen Infrastruktur. Sofern beide Erziehungsberechtigte oder der/die Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind und nicht abkömmlich sind, besteht Anspruch auf eine Notfallbetreuung.
Kritische Infrastrukturen sind insbesondere
Gegenüber der bisherigen Regelung wurde der berechtigte Personenkreis in der jetzt vorliegenden Verordnung des Landes weiter gefasst:
Zunächst galt die Grundvoraussetzung, dass beide Erziehungsberechtigten bzw. der oder die Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur tätig sein mussten.
Alleinerziehenden gleichgestellt sind jetzt auch Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, z.B. wegen einer schweren Erkrankung, an der Betreuung gehindert sind.
Um die Infektionsgefahr möglichst gering zu halten, sollte die Betreuung der Kita- und Schulkinder in der Familie nicht durch die so genannten Risikogruppen erfolgen. Soweit bekannt ist, steigt das Risiko für schwere Verläufe ab etwa 60 Jahren an, auch Vorerkrankungen wie Herz-Kreislauf- oder Atemwegsleiden sind bekannte Risikofaktoren.
Die Stadt Aalen baut aktuell die Notfallbetreuung für Kindergartenkinder und Schulkinder, insbesondere für die Arbeitnehmer*innen im Gesundheitswesen, auch für die Abendstunden, die Wochenenden und die Osterferien konzeptionell aus.
Wenn Bürgerinnen und Bürger einem Bereich der kritischen Infrastruktur angehören und sie keine anderweitige Möglichkeit zur Betreuung ihres Kita-Kindes haben, besteht zur Vereinbarung der Notfallbetreuung bei der Stadt Aalen, Amt für Soziales, Jugend und Familie eine zentrale Kontaktstelle unter Telefon: 07361 52-1052.
Sofern Bürgerinnen und Bürger wie geschildert einem Bereich der kritischen Infrastruktur angehören und diese Arbeitnehmer*innen keine anderweitige Möglichkeit zur Betreuung ihres Schulkindes haben, besteht unter den unten aufgeführten Zeiten an den jeweiligen Schulen die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Selbstverständlich können Anmeldungen auch noch im Laufe dieser oder der kommenden Woche den Schulen gemeldet werden.
Schule: | Kontakt: | Erreichbarkeit: |
Braunenbergschule |
0176-21889934 |
8:00 – 11:00 Uhr |
GMS Welland | 07361-42780 | 8:00 - 11:00 Uhr |
Grauleshofschule | 07361-93710 | 8:00 – 11:00 Uhr |
Greutschule | 07361-95606 | 7:15 – 12:30 Uhr |
GS Dewangen | 07366 9209410 | 9:00 - 12:00 Uhr |
GS Ebnat | 07367-96700 |
Mo 7:45 - 10:45 Uhr |
GS Fachsenfeld | 07366-96310/ 110 | 8:00 – 12:20 Uhr |
GS Hofen | 07361-9771 70 | 8:30 – 12:00 Uhr |
GS Waldhausen | 07367-2420 | 8:00 - 12:00 Uhr |
Hermann-Hesse Schule | 07361-93706 | 7:45 - 12:00 Uhr |
Karl-Kessler Schule | 07361-9771 200/ 100 | 8:00 - 12:00 Uhr |
Kocherburgschule | 07361-98710 | 8:00 – 12:00 Uhr |
Langertschule | 07361-931732 | 9:00 - 12:00 Uhr |
Rombachschule | 07361-42787 | 8:00 - 12:15 Uhr |
Schillerschule | info@gemeinschaftsschule-aalen.de | telefonische Erreichbarkeit wird nachgereicht |
Weitbrechtschule | 07361-97600 | 08:00 – 12:00 Uhr |