Stadt schließt Betreuungseinrichtungen für Kinder ab Montag, 16. März 2020

Ausbreitung des Corona-Virus soll möglichst wirksam eingedämmt werden – Notfallbetreuung für Mitarbeiter des Gesundheitswesens

Das Land Baden-Württemberg hat am Freitag, 13. März 2020, entschieden, flächendeckend Kitas und Schulen ab Dienstag, 17. März, zu schließen. In Abstimmung mit dem Landratsamt und den Trägern der Betreuungseinrichtungen wird die Stadt Aalen bereits am Montag, 16. März, alle Kitas im gesamten Stadtgebiet Aalen schließen. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020.

Städtische Kindergärten
Städtische Kindergärten (© pixabay.com)

Die Stadt Aalen richtet zeitgleich gemeinsam mit den anderen Trägern der Kinderbetreuung eine Notfallbetreuung ein. Diese Notfallbetreuung ist ausschließlich Eltern mit einer Beschäftigung im Gesundheitswesen vorbehalten, wenn diese keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder haben. „Damit soll gewährleistet werden, dass unser Gesundheitssystem vor Ort voll funktionsfähig bleibt“, sagte OB Thilo Rentschler nach der Entscheidung im Verwaltungsstab der Stadt.

Bezüglich der Schulschließungen hält sich die Stadt Aalen an die Vorgaben des zuständigen Kultusministeriums. Alle städtischen Schulen sind am Montag, 16. März, geöffnet. Die städtischen Betreuungsangebote in den Schulen finden am Montag, 16. März, planmäßig zu den üblichen Zeiten statt.

Das Amt für Soziales, Jugend und Familie hat über das Wochenende ein Kontakttelefon eingerichtet, an das sich Eltern, die im Gesundheitswesen arbeiten und ab Montag für ihre Kinder eine Notfallbetreuung benötigen, wenden können. Auf dieser Nummer kann die Notfallbetreuung verbindlich vereinbart werden. 

  • Kontaktzeiten sind am Samstag, 14. März 2020, und Sonntag, 15. März 2020, jeweils von 9 bis 15 Uhr. 
  • Die Nummer des Kontakttelefons lautet: 07361 52-1052 

Wichtiger Hinweis:

Bitte prüfen Sie als betroffene Eltern vor Anfrage einer Notfallbetreuung bei der Stadt Aalen folgende Fragen:

  • Haben Sie in Ihrem persönlichen Umfeld alternative Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind (anderes Elternteil, Verwandtschaft, Nachbarschaft …)?
  • Gibt es Möglichkeiten seitens Ihres Arbeitgebers, damit Sie die Betreuung Ihres Kindes sicherstellen können (beispielsweise Anpassung des Dienstplans etc.)?   
© Stadt Aalen, 13.03.2020