Stadt setzt Elternbeiträge für April vorerst aus

Entscheidung über den Umgang mit Elternbeiträgen und Verpflegungspauschalen für Kitas und Schulen landesweit wird vertagt

Bis eine Entscheidung bezüglich dem landesweit einheitlichen Umgang abgestimmt und getroffen ist, werden als Sofortmaßnahme die Elternbeiträge für den Monat April 2020 für die Kindergartenkinder- und Schulkindbetreuung bei der Stadt Aalen sowie die Verpflegungspauschale nicht eingezogen. Dies wurde auch mit den größten kirchlichen und freien Träger abgestimmt.

Städtische Kindergärten
Städtische Kindergärten (© pixabay.com)

„Über eine Gesamtlösung dieser Problematik soll zu einem späteren Zeitpunkt landeseinheitlich im Schulterschluss aller Kommunen entschieden werden“, erklärt Oberbürgermeister Thilo Rentschler. Aufgrund der aktuell dynamischen Entwicklungen ist es zunächst wichtig, die Notfallbetreuung in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen und die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems bestmöglich zu unterstützen.

Seit Montag, 16. März 2020, sind die Kitas und Schulen in Aalen auf Grundlage der Verordnung der Landesregierung geschlossen. Landesweit soll damit die Ausbreitung des Coronavirus gehemmt werden. Insgesamt sind die Einrichtungen fünf Wochen lang geschlossen. Zurecht stellt sich deshalb die Frage, wie mit den Elternbeiträgen und den Verpflegungspauschalen für diesen Zeitraum umzugehen ist. „Diese Frage beschäftigt nicht nur zahlreiche Eltern in Aalen, sondern auch landesweit die Kommunalverwaltungen und Träger“, sagt OB Rentschler.

Für Oberbürgermeister Rentschler ist es wichtig, dass der Umgang mit den Elternbeiträgen nicht im Alleingang von der Stadt Aalen entschieden wird, sondern eine einheitliche Lösung mit anderen Städten und Gemeinden aus der Region herbeigeführt werden soll. Dies wird in Abstimmung mit den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden und der Landesregierung erfolgen.

Neuaufnahmen von Kindern, die für die kommenden Wochen geplant waren, können bis auf weiteres nicht durchgeführt werden. Es werden keine Elternbeiträge für bisher nicht aufgenommene Kinder eingezogen.

Sobald nähere Informationen rund um das Thema Elternbeiträge bekannt werden, wird die Öffentlichkeit informiert.

Notfallbetreuung in Aalen

Wenn beide Erziehungsberechtigte oder die/der Alleinerziehende/r Arbeitnehmer*innen in den Bereichen der kritischen Infrastruktur sind, besteht ein Anspruch auf einen Notfallbetreuungsplatz. Für Fragen oder für die Anmeldung der Kinderbetreuung wenden Sie sich gerne von Montag bis Freitag zwischen 6.30 und 18 Uhr an das Kontakttelefon für Notfallbetreuung unter 07361 52-1052.

Für die Anmeldung der Schulkindbetreuung wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Schulen.

© Stadt Aalen, 20.03.2020