Stadtplanung

Aufgabe der Stadtplanung ist die nachhaltige städtebauliche Entwicklung der Städte, Gemeinden und deren Teilgebiete. In der Stadtplanung geht es um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung von Städten. Sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung einer Stadt erforderlich ist werden Planungskonzepte unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange erarbeitet. ,,Gegenstand der städtebaulichen Planung ist damit die „Vorbereitung und Leitung der gesamten Bebauung in Stadt und Land, der zu ihr gehörigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie der mit der Bebauung in Verbindung stehenden Nutzung des Bodens (BVerfGE 3, 407). Merkmal der Planung ist ihre Entstehung auf Grund eines mehrphasigen Prozesses der Erfassung gegenwärtiger Lagen, der Prognose künftiger Entwicklungen und des Entwurfs einer normativen Ord­nung - in Abgrenzung zur gebundenen Venvaltung" (aus „Einführung zum Baugesetz­buch Beck-Texte im dtv", 50. Auflage, Seite XL, Prof. Dr. Wilhelm Söfker).
Maßgebliche und umsetzende Planungsinstrumente der Stadtplanung sind die Bauleit­pläne. Zum einen der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan, und der Bebauungsplan (B-Plan) als verbindlicher Bauleitplan.

Die Stadtplanung soll soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen, auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringen. Ebenso soll sie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bo­dennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleis­ten. Sie soll dazu beitragen eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und entwickeln, ebenso den Klimaschutz und die Klimaanpassung. Die städtebauliche Gestalt von Städten und das Orts- und Landschaftsbild sind baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Bei der städtebaulichen Entwicklung sollen Maßnahmen der Innenentwicklung eine wesentliche Rolle spielen.

Die Stadtplanung ordnet sowohl die öffentliche als auch private Bautätigkeit und lenkt die raumbezogene Infrastrukturentwicklung. Die Stadtplanung steuert im Rahmen der Bauleitplanung die Bodennutzung im Gemeindegebiet, ebenso über die Beurteilung nach IT 34 des Baugesetzbuches „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusam­menhang bebauten Ortsteile" und über IT 35 des Baugesetzbuches „Bauen im Außenbe­reich".
Stadtverwaltung und Gemeinderat tragen dafür Sorge, dass einzelne Bauvorhaben in ein räumlich funktionelles Gesamtkonzept passen und sich mit dem Allgemeinwohl vertragen. Im Rahmen von Planungen wird zum Beispiel festgelegt, zu welchem Zweck Grundstücke genutzt, wie hoch neue Gebäude geplant, wo neue Straßen gebaut werden dürfen, oder wo Natur und Landschaft gesichert werden müssen. Eine ausreichende Versorgung mit Wohnraum und die Bereitstellung von Arbeitsplätzen gehören zu den Grundbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, die eine Inanspruchnahme von Grund und Boden erforderlich machen. Dabei geht es um eine wertvolle Ressource, die nicht vermehrbar ist. Der Stadtplanung kommt demnach die wichtige Aufgabe zu, unter­schiedliche Flächenansprüche aufeinander abzustimmen und planerische Lösungen für einen sparsamen sowie effizienten Umgang mit Grund und Boden aufzuzeigen. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind ein im Baugesetzbuch verankertes Ziel, um Bodenversiege­lungen auf das notwendige Maß zu begrenzen, um die freie Landschaft so weit als mög­lich zu schonen.

Die Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden, wobei bundeseinheitliche Gesetze und Landesgesetzgebungen zu beachten sind. In Aa­len ist, wie in den meisten Städten der Bundesrepublik Deutschland, diese Aufgabe fe­derführend dem Stadtplanungsamt zugeordnet. Hier werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die verschiedensten planerischen Aufgaben bearbeitet und koordiniert. Dazu gehört neben der Erarbeitung, dem Austausch und der Abstimmung von städtebaulichen Planungen mit anderen städtischen Ämtern, den Dezernenten, exter­nen Planungsbüros und externen Fachbehörden auch die Aufbereitung der Planung in Sitzungsvorlagen für die Beratung und Entscheidung in den Gremien wie Ortschaftsrat, technischer Ausschuss und Gemeinderat. Diese Sitzungsvorlagen ermöglichen einen demokratischen Diskurs über die Planungen. Die letztendliche Entscheidung über Planungen trifft der Gemeinderat.

Wichtig in Planungsprozessen ist auch die Beteiligung der Öffentlichkeit. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit mit ihren Anliegen und Anregungen an den einzelnen Planungen beteiligen. Gemäß Baugesetzbuch sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Zu den Aufgaben des Stadtplanungsamtes gehören unter anderem die Stadtentwicklungsplanung, Bauleitplanung, Stadtgestaltung, Bauberatung, Stadterneuerung und Stadtsanierung.

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