Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat vier Unterlassungsanträge gegen die Stadt Aalen in einem Eilverfahren abgewiesen. Der ehemalige Geschäftsführer der Stadtwerke Aalen war gerichtlich gegen die öffentliche Information der Stadt Aalen im Zusammenhang mit seiner Abberufung vorgegangen. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Beschluss alle vier Anträge nun als unbegründet zurückgewiesen.
Ziel der Anträge war, dass die Stadt Aalen bestimmte Äußerungen in zwei von ihr veröffentlichten Pressemitteilungen zur Situation der Stadtwerke zurücknehme und nicht länger auf der Website der Stadt veröffentliche. Der Antragssteller bemängelte, er werde darin von der Stadt für das Defizit der Stadtwerke verantwortlich gemacht. Die Stadt Aalen würde zudem unsachlich informieren und in Bezug auf das zu erwartende Defizit falsche Tatsachen verbreiten. Die Stadt verteidigte sich gegen die Vorwürfe. Das Verwaltungsgericht gab ihr nun Recht. Es wies die Anträge ab.
Das Gericht führt in dem Beschluss unter anderem aus: „Dass der Oberbürgermeister der Antragsgegnerin die lokale Öffentlichkeit über die schwierige finanzielle Situation der Stadtwerke und das beabsichtigte gemeindliche Vorgehen mit der Pressemeldung vom 15.4.2025 unterrichtet hat, stellte eine zulässige Form der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit dar.“
Die Angaben der Stadt zum erwarteten Defizit der Stadtwerke seien als „Tatsachenbehauptung […] auf belastbare Quellen […] gestützt.“
Das Verwaltungsgericht bestätigte in seiner Begründung das Vorgehen der Stadt. Die Information der Bürger stehe im Vordergrund, „die ein Recht auf ausführliche Unterrichtung haben, weil die finanzielle Schieflage der Stadtwerke ihre Stadt direkt betrifft“. Der Stadt könne „nicht der Vorwurf gemacht werden, sie habe im Hinblick auf ihr Ziel, einer zu diesem Zeitpunkt möglichst umfassenden und konkreten Information ihrer Bürger, zu Lasten des Antragstellers gegen den Grundsatz der Sachlichkeit verstoßen“, so das Gericht.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Die Stadt hatte die Höhe des zu erwartenden Defizits der Stadtwerke in beiden Pressemitteilungen auf der Internetseite der Stadt nach der Veröffentlichung korrigiert und auf diese Korrektur hingewiesen. Im Rahmen der Aufarbeitung hatte sich das prognostizierte Defizit verringert.
PNr. 516/2025