Oberbürgermeister Frederick Brütting ruft die wahlberechtigte Bevölkerung dazu auf, am Sonntag, 23. Februar über die Zusammensetzung des 21. Bundestags zu entscheiden.
Die vorläufigen Wahlergebnisse werden am Sonntag, 23. Februar ab 18 Uhr unter https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20250223/08136088/praesentation/index.html einsehbar sein.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, 23. Februar 2025, sind Sie dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung des 21. Bundestags zu entscheiden. Das ist das wichtigste Organ der Bundesrepublik Deutschland als maßgebliches Gesetzgebungsgremium. Es besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
In Aalen sind knapp 49.000 Wahlberechtigte registriert, bundesweit sind es rund 59,2 Millionen Menschen in 299 Wahlkreisen.
Sie dürfen bei der Bundestagswahl zwei Stimmen vergeben. Im Wahlkreis Aalen-Heidenheim stellen sich als Direktkandidaten neun Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl. Ihnen können Sie Ihre Erststimme geben. Mit Ihrer Zweitstimme wählen Sie die Landesliste einer Partei – hier stehen Ihnen in unserem Wahlkreis 270 Aalen-Heidenheim 16 Wahlvorschläge zur Auswahl.
Nutzen Sie Ihr Recht zur Stimmabgabe, als Bürgerin oder Bürger eines demokratischen Staates. Das Wahlrecht ist ein hohes Gut und keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Ich rufe Sie dazu auf, am kommenden Sonntag, 23. Februar davon Gebrauch zu machen. Auch Sie entscheiden mit Ihrer Stimme über die Geschicke unseres Landes in den kommenden vier Jahren. Nicht wählen ist keine Option! Ich freue mich auf eine rege Wahlbeteiligung.
Herzlich danken möchte ich den rund 500 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfern, die am Wahlsonntag in Aalen und den Teilorten im Einsatz sind. Mein besonderer Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung und der Stadtbezirke, die in bewährter Weise für die gute Vorbereitung der Wahl gesorgt haben.
Das Ergebnis der Wahl für die Aalener Wahlbezirke können Sie am Wahltag ab 18 Uhr auf unserer Homepage unter www.aalen.de verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Frederick Brütting
Oberbürgermeister
Im Rathaus Aalen können Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr beantragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr. Wer seine Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren hat, muss sich bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr beim Wahlamt melden. Wenn glaubhaft versichert wird, dass die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind oder verloren wurden, kann ein neuer Wahlschein erteilt werden und der vorherige Wahlschein wird für ungültig erklärt.
In jedem Fall müssen die Wahlbriefe wieder bis Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, im Rathaus eingegangen sein. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte ans städtische Wahlamt unter Telefon 07361 52-1261 oder wahlamt@aalen.de.
Weitere praktische Hinweise zur Bundestagswahl finden Sie unter aalen.de/bundestagswahl2025 oder auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de