Für die am 8. März 2026 stattfindende Landtagswahl benötigt die Stadt Aalen wieder die Mithilfe ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Am Wahlsonntag, 8. März 2026.
Am Wahlsonntag, 8. März 2026 in den Wahllokalen oder bei der Briefwahl im Rathaus Aalen.
Sie sorgen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl.
Zu den Aufgaben gehören u. a.
Die Wahlhelfer müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!
Es werden keine speziellen Vorkenntnisse benötigt, die Wahlhelfer müssen jedoch wahlberechtigt sein. Das bedeutet:
Für den Einsatz erhalten Wahlvorsteher und deren Stellvertreter eine Entschädigung von 70 Euro. Beisitzer erhalten eine Entschädigung in Höhe von 55 Euro.
Interessierte können sich gerne über das Online-Formular unter https://www.aalen.de/wahlhelferinnen-m-w-d-gesucht.159677.htm oder per E-Mail an wahlamt@aalen.de melden.
Die Geschäftsstelle Gemeinderat und Wahlen der Stadt Aalen beantwortet gerne alle Fragen.
Telefon: 07361 52-1259
E-Mail: wahlamt@aalen.de