Warenauslagen

Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren in der Fußgängerzone bzw. auf Gehwegen vor dem Geschäft.

Antragstellung:
schriftlich

Benötigte Unterlagen:
Planskizze mit Abmessungen der Warenauslagen, Angaben über Warenangebot.

Gebühr: in Abhängigkeit der Nutzungsdauer, der Nutzungsfläche sowie des Warenangebotes

Unsere Anschrift

Rathaus Wasseralfingen
Stefansplatz 3
73433 Aalen-Wasseralfingen

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Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Weitere Informationen

Ansprechpartner/in