Weitere Lockerungen für Trauerfeiern und Bestattungen

Bestattungen im Freien jetzt ohne generelle Teilnehmerzahl-Begrenzung möglich.

Das Land Baden-Württemberg hat am 23. Juni 2020 die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung) verkündet. Diese tritt ab dem 01. Juli 2020 in Kraft. Die neuen Regelungen der Stadt Aalen entsprechen dieses Vorgaben des Landes und gelten ebenfalls ab dem 01.07.2020:

  • Für Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete unter freiem Himmel gibt es keine generelle Obergrenze mehr für die Teilnehmerzahl.
  • Bei Trauerfeiern in geschlossenen Räumen, d.h. Trauer- und Aussegnungshallen, müssen die Hygieneanforderungen der Corona-Verordnung eingehalten werden. Dazu muss der Mindestabstand von 1,5 m von Person zu Person  sichergestellt werden. Die Teilnehmerzahl ist daher begrenzt. Zur Reduzierung der Infektionsrisiken besteht die Möglichkeit der Handdesinfektion. Körperkontakte und die Verwendung von Gegenständen, die von mehreren Personen genutzt werden, sind so weit wie möglich zu vermeiden. Gesang ist leider nicht möglich.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten; ausgenommen sind Personen, die in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenen Haushalt angehören einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.
  • Bei der Verwendung von Gegenständen, die im Rahmen der Veranstaltung zum Einsatz kommen, muss die Gefahr einer Ansteckung soweit wie möglich reduziert werden.
  • Rituelle Totenwaschungen, soweit sie in den dafür vorgesehenen spezialisierten Einrichtungen unter Wahrung der maßgeblichen Schutzmaßnahmen und durch dafür ausgebildete Personen vorgenommen werden, sind zulässig. Die Teilnahme weiterer Personen ist untersagt.
  • Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten, Halsschmerzen) aufweisen.

Die Stadt Aalen führt weiterhin keine offenen Aufbahrungen oder sarglose Bestattungen durch. Nach wie vor bietet die Stadt an, Urnen kostenlos länger aufzubewahren, sodass Bestattungen und Trauerfeiern auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden können.

Wichtig ist, dass vor allem auf empfindlichere Mitbürger, ältere Bürger und Risikopersonen, vorsorglich geachtet wird. Für alle Anfragen stehen die Mitarbeiter des Amt für Umwelt, Grünflächen und umweltfreundliche Mobilität unter der Nummer 07361 52 1602 zur Verfügung.

© Stadt Aalen, 02.07.2020