Wohnflächenbonus BW
Der Wohnflächenbonus Baden-Württemberg unterstützt freiwillige Wohnungswechsel innerhalb des Stadtgebiets. Wer in eine kleinere Wohnung zieht, kann auf einen Förderbonus hoffen. Ziel ist es, untergenutzten Wohnraum für mehr Menschen nutzbar zu machen.
Das Förderprogramm des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen läuft bis zum 31. Dezember 2026.
Die wichtigsten Fragen zum Wohnflächenbonus werden hier beantwortet:
Eine Förderung ist möglich, wenn:
- der Umzug innerhalb des Stadtgebiets erfolgt
- die Wohnfläche um mindestens 15 m² reduziert wird
- die freiwerdende Mietwohnung bereits mindestens sechs Monate bestand
- der neue Mietvertrag unbefristet oder auf mindestens ein Jahr befristet ist
- der Wohnungswechsel nachweislich erfolgt (Bundesmelderecht)
- der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des neuen Mietverhältnisses gestellt wird
- und umfasst bei Bedarf auch den Umzug in ein Pflegeheim oder in betreutes Wohnen
- Wohnungswechsel im Eigentumsbereich
Für den Förderantrag sind folgende Informationen erforderlich:
- Angaben zur alten Mietwohnung (Adresse, Wohnfläche, Nettokaltmiete, Haushaltsgröße)
- Angaben zur neuen Mietwohnung (Adresse, Wohnfläche, Nettokaltmiete, Haushaltsgröße)
- Mietbeginn und -ende des alten Mietvertrags
- Mietbeginn (und ggf. Dauer) des neuen Mietvertrags
- 2.500 Euro Grundprämie bei einer Wohnflächenreduzierung ab 15 m²
- zusätzlich 100 Euro pro weiterem Quadratmeter reduzierter Wohnfläche
- maximal 7.000 Euro Prämie pro Antrag
Die Antragstellung erfolgt über die Stadt Aalen. Die Stadt Aalen entscheidet jedoch nicht über die Förderung. Sie leitet die Anträge sowie eine mögliche Prämie lediglich weiter.