Zensus 2022 - Muss ich beim Zensus einen Fremden zu mir ins Haus lassen?

Ab dem 16. Mai 2022 werden Befragungen zum Zensus durchgeführt. Mit dieser Beitragsreihe möchten wir Sie regelmäßig zum Thema Zensus informieren und auf diesem Weg Ihre Fragen beantworten.

Nein, selbstverständlich steht es Ihnen frei, ob Sie die Interviewer*innen ins Haus lassen. Sie können einen Teil der  Fragen ohne weiteres auch an der Haustür beantworten oder den Fragebogen entgegennehmen und diesen eigenständig ausfüllen. 
Die Befragung besteht in den meisten Fällen aus zwei Fragebögen. Den ersten Fragebogen müssen Sie nach § 11 Abs. 6 des Zensusgesetzes zusammen mit den Erhebungsbeauftragten ausfüllen. Dies kann an der Haustüre erfolgen. Hierbei handelt es sich um folgende Information: Geschlecht, Geburtsdatum, Anzahl der Personen im Haushalt, Familienname und Vorname, Anschrift und Lage der Wohnung im Gebäude.

Für den zweiten Teil der Befragungen gibt es die Möglichkeit, den Fragebogen online oder in Papierform selbst auszufüllen. Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, helfen die Interviewer*innen Ihnen selbstverständlich gerne weiter. 
Der zweite Teil der Befragung besteht aus weiteren Fragen zu Bildung und Ausbildung, Berufstätigkeit, Nebenjobs und Ihrem Arbeitsort. 

Wir wollen, dass Sie sich im Rahmen des Zensus sicher fühlen. Als Erhebungsbeauftragte werden nur Personen verpflichtet, die besonders zuverlässig und vertrauenswürdig sind, um sowohl die Sicherheit der Daten als auch Ihre Sicherheit zu gewährleisten.     
Bitte lassen Sie sich vor einer Befragung den speziellen Ausweis des Erhebungsbeauftragten zeigen. Dieser ist nur zusammen mit einem Personalausweis oder Reisepass gültig. Gerne können Sie auch bei der Erhebungsstelle Zensus der Stadt Aalen nachfragen, wenn Sie sich der Identität des Erhebungsbeauftragten nicht sicher sind.     

Die Erhebungsstelle Zensus 2022 der Stadt Aalen erreichen Sie unter zensus@aalen.de.

© Stadt Aalen, 08.02.2022