Ab dem 16. Mai 2022 werden Befragungen zum Zensus durchgeführt. Mit dieser Beitragsreihe möchten wir Sie regelmäßig zum Thema Zensus informieren und auf diesem Weg Ihre Fragen beantworten.
Beim Zensus 2022 handelt es sich um einen registergestützten Zensus, das heißt es müssen nicht alle Bürger*innen befragt werden. Der Großteil der Daten wird aus den Registern der Verwaltung, z.B. dem Einwohnermeldeamt ermittelt.
Die Daten werden an die amtliche Statistik übermittelt und unter strengen Datenschutzvorgaben dort in einem abgeschotteten Bereich verarbeitet. Es kommt jedoch vor, dass Personen umziehen und sich nicht an- bzw. abmelden, so dass Melderegister Fehler aufweisen können. Um hier trotzdem eine genaue Datengrundlage zu haben, werden Stichprobenbefragungen bei weniger als zehn Prozent der Bevölkerung durchgeführt. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip durch das Statistische Landesamt und wird der Erhebungsstelle Zensus 2022 vorgegeben. Eine Einflussnahme der Stadt ist nicht möglich. Falls Sie für die Befragung ausgewählt wurden, wird Ihnen dies rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. In den Gemeinschaftsunterkünften und in Studierendenwohnheimen findet eine sogenannte Vollerhebung statt. Dies bedeutet, dass hier jeder befragt wird. Sollten Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, übernimmt die Befragung Ihre Heimleitung für Sie.
Anders ist es bei der Wohnungs- und Gebäudezählung. Hier erfolgt keine stichprobenartige Befragung, sondern es werden alle Wohnungs- und Hauseigentümer in Deutschland befragt. Das liegt daran, dass es hierfür kein Register gibt, aus dem die Daten übernommen werden können. Auch bei der Wohnungs- und Gebäudezählung müssen Sie nicht selber aktiv werden, sondern erhalten rechtzeitig entsprechende Informationen.
Bei Fragen oder Anregungen erreichen Sie die Erhebungsstelle Zensus 2022 der Stadt Aalen unter zensus@aalen.de.