Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen entlang von öffentlichen Straßen und Wegen sind ökologisch wertvoll und tragen zur Verschönerung des Landschafts- und Ortsbildes bei. Dabei bringt das Wachstum der Pflanzen immer wieder mit sich, dass die Anpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und zurückgeschnitten werden müssen.
Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören neben der eigentlichen Fahrbahn auch Gehwege, Radwege und der Randstreifen. Die überhängenden Äste und Zweige können dazu führen, dass dem Verkehr insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen die notwendige Sicht genommen wird und der Gehweg nicht mehr genutzt werden kann. Außerdem können Verkehrszeichen verdeckt werden. Um solche Behinderungen oder gar Gefährdungen zu vermeiden, sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Anpflanzungen entlang öffentlicher Straßen und Wege verpflichtet, diese so zurückzuschneiden, dass folgende Lichträume ganzjährig bleiben:
Mit Rücksicht auf das rasche Nachwachsen und die Belaubung der Bäume, Sträucher und dergleichen ab Frühjahr sowie der Schneelast im Winter und den dadurch größeren Durchhang der Äste und Zweige erscheint es zweckmäßig, die Maße des vorgeschriebenen Lichtraumprofils um jeweils 0,5 m zu erweitern.
An Straßeneinmündungen und -kreuzungen sind Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen stets so niedrig zu halten, dass eine ausreichende Übersicht für den Verkehr gewährleistet ist. Diese Anpflanzungen dürfen im Allgemeinen nicht höher als 0,80 Meter sein. Auch hier empfiehlt es sich, niedriger zurückzuschneiden. Außerdem sind Bäume auf ihre Standsicherheit zu untersuchen. Abgestorbene Bäume bzw. dürres Geäst sind zu entfernen.
Bei Unfällen oder Beschädigungen an Fahrzeugen können die Besitzerinnen und Besitzer von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die nicht auf das notwendige Maß zurückgeschnitten wurden, ersatzpflichtig gemacht werden. Verkehrszeichen dürfen von den Anpflanzungen ebenfalls nicht verdeckt werden. Auch im Bereich von Straßenbeleuchtungen ist der Bewuchs so zurückzuschneiden, dass es nicht zu Beschattungen kommt.
Grundsätzlich sind Anpflanzungen ganzjährig regelmäßig zu prüfen, ob ein Rückschnitt erfolgen muss.
Anpflanzungen oder Örtlichkeiten, die den obigen Anforderungen nicht entsprechen, können der Stadtverwaltung über die GeoApp Aalen (kostenfrei erhältlich in allen gängigen Downloadstores), per E-Mail unter strassenverkehr@aalen.de, bei den Ortschaftsverwaltungen oder unter der Telefonnummer 07361 52-1106 gemeldet werden. Eine entsprechende Aufforderung zum Rückschnitt ergeht dann von Seiten der Stadtverwaltung.
PNr. 593/2025