Das Bauordungsamt hat am Donnerstag, 26. Februar im Gemeinderat berichtet, wie die Stadt Aalen das neue „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ anwenden will.
Erklärtes Ziel des Bundes ist es, die Hürden für den Wohnungsbau zu senken. Hier soll der sogenannte „Bauturbo“ helfen, dringend benötigten Wohnraum schneller zu schaffen. Das Gesetz soll also neue Wohnbauprojekte ohne umfangreiche Bebauungsplanverfahren ermöglichen.
So können Gemeinden künftig in mehreren vergleichbaren Fällen vom Bebauungsplan abweichen, wenn die Interessen von Nachbarn und alle öffentlichen Belange gewahrt bleiben. Grundlagen hierfür sind die neuen §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b) und 246e Baugesetzbuch – BauGB. Letztere Vorschrift – der eigentliche „Bauturbo“ – enthält eine bis Ende 2030 befristete sehr weitreichende Sonderregelung für Wohnbauprojekte.
Über die Anwendung der neuen Vorschriften entscheiden die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit. Diese gehört zu den ureigensten Zuständigkeiten des Gemeinderats.
Befreiungen und Abweichungen nach dem Bauturbo sind daher nur mit Zustimmung der jeweiligen Kommune zulässig (§ 36a BauGB). Voraussetzung hierfür ist, dass das geplante Bauvorhaben mit den Vorstellungen der Kommune von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist.
Im ersten Schritt hat der Gemeinderat nun auf Vorschlag der Bauverwaltung die Zuständigkeiten für die Zustimmung geregelt.
Im zweiten Schritt wird die bis dahin erfolgte Anwendung des Bauturbo bewertet und es werden Kriterien entwickelt, die eine geordnete Stadtentwicklung gewährleisten. Bei Außenbereichsflächen werden häufig Umweltthemen im Vordergrund stehen, die eher für ein Bebauungsplanverfahren sprechen.
Sehr deutlich muss auf die Grenzen des Bauturbos hingewiesen werden: Weiterhin müssen die Wohnbauvorhaben mit nachbarlichen Belangen und auch mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein. Hier kommen Themen, wie beispielsweise das Rücksichtnahmegebot, nachbarschützende Vorschriften, Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz sowie der Waldabstand ins Spiel. Alle bestehenden materiellen Bauvorschriften gelten weiterhin.
Ohne Zweifel bietet der Bauturbo in einzelnen Bereichen Chancen, um schneller und gezielter Wohnraum zu schaffen. Nach bisheriger Einschätzung der Bauverwaltung eignen sich hierfür Aufstockungen, Dachausbauten und Anbauten. Jedoch ist der Bauturbo kein Freifahrschein für Wohnbauprojekte. Investoren und Bauinteressenten wird deshalb empfohlen, bei Bedarf möglichst frühzeitig den Kontakt mit dem Bauordnungsamt zu suchen, um zu klären, ob das Wohnbauvorhaben mittels des Bauturbos realisierbar ist.
Anfragen können jederzeit per Mail an bauordnungsamt@aalen.de gerichtet werden.
PNr. 119/2026