Baumpflanzprogramm: „Lasst Aalen wachsen“ startet wieder

Die Stadt Aalen verschenkt bereits zum vierten Mal für heimische Gärten oder Vereinsgelände Bäume, Sträucher und Hecken in einem Wert von bis zu 500 Euro pro Grundstück. Die Pflanzen können vom 6. bis 26. Februar direkt bei der Stadt bestellt werden.

Auf dem Bild sind Teilnehmer des Förderprogramms bei der Abholung der Pflanzen in der Stadtgärtnerei im Herbst 2022 zu sehen.
Abholung der Pflanzen in der Stadtgärtnerei im Herbst 2022 (© Stadt Aalen)

Bereits seit Herbst 2021 haben Aalenerinnen und Aalener die Möglichkeit, sich neues Grün in den Garten zu holen. Die letzten Aktionen zeigen, dass großes Interesse in der Bevölkerung besteht und mit bereits über 1.100 Bäume und über 4.900 Sträucher und Hecken wurde bereits ein enormer Mehrwert für den Innenbereich erzielt, freut sich auch Erster Bürgermeister Wolfgang Steidle.

Was gibt es zu bestellen?

Wie bereits bei den letzten Malen stehen zahlreiche Laubbaum- und Strauchsorten zur Auswahl, die die Vielfalt im eigenen Garten befördern und sich positiv auf Klima und Fauna auswirken sollen. Neben typischen heimischen Sorten wie Kornelkirsche, Hainbuche oder Liguster gibt es auch weitere klimaangepasste Sorten, wie beispielsweise den Amber- oder Ginkobaum.

Diese sind dem ein oder anderen vielleicht weniger geläufig, sie halten aber dem sich veränderten Klima mit Hitzeperioden, milden Wintern und Starkregenereignissen besser Stand als so mancher „Alteingesessener“.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können Privatpersonen (auch Pächter*innen und Mieter*innen, wobei der Antrag zusätzlich von der oder dem Grundstückseigentümer*in unterschrieben werden muss) sowie gemeinnützige Vereine von 6. bis 26. Februar direkt bei der Stadt Aalen. Anschließend erfolgt eine Sammelbestellung bei einer Baumschule. Pro Wohneinheit wird ein Zuschuss von maximal 500 Euro gewährt.

Für welche Grundstücke kann bestellt werden?

Einen Antrag kann für Grundstücke gestellt werden, die sich in der Kernstadt von Aalen sowie in den Stadtteilen Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen befinden. Die Förderrichtlinie legt außerdem fest, dass diese Grundstücke innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und Splittersiedlungen sowie von Bebauungsplänen liegen müssen. Damit scheiden zum Beispiel. Feld- und Waldgrundstücke, Einzelgehöfte sowie die meisten Kleingartengrundstücke aus.

INFO:

Mehr Informationen rund um das Programm und zur Antragsstellung sind unter www.aalen.de/baumpflanzungen erhältlich.
Dort können ab 6. Februar die Sortenliste für das Frühjahr 2023 sowie das Bestellformular heruntergeladen werden. Alternativ können die Unterlagen per Post zugeschickt werden.  
Bei Fragen steht Alena Röhrich unter 07361 52-1328 gerne zur Verfügung.

© Stadt Aalen, 02.02.2023