Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 12. Oktober 2017

Die entsprechenden Vorlagen finden Sie unter der angegebenen
Nummer unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1    Fragestunde der Einwohner um 17 Uhr, falls erforderlich, wird die Reihenfolge der Tagesordnung geändert    

2    Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO    

3    Bekanntgabe einer Eilentscheidung    

4    Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2018 und der mittelfristigen Finanzplanung    

5    Erteilung von Weisungen    
a)    An den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Jahresabschluss 2016
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH
a)der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016,
b)der Zuführung des Jahresüberschusses in Höhe von 2.306.385,22 € in die Gewinnrücklage sowie
c)der Entlastung des Geschäftsführers der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2016 zuzustimmen.

2117/030
Entscheidung

b)    An den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluß:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH zuzustimmen.

2117/029
Entscheidung

c)    An den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH
a) dem Geschäftsbericht 2016 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016,
b) der Zuführung des Bilanzgewinns in Höhe von 2.525.418,00 € zu den Anderen Gewinnrücklagen und
c) der Entlastung der Geschäftsführung der Wohnungsbau Aalen GmbH
zuzustimmen.

2117/027
Entscheidung

d)    An den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluß:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen

2117/028
Entscheidung

e)    An den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH i.L.
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH i. L.
a) der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016,
b) der Zuführung des Jahresgewinns in die Gewinnrücklage und
c) der Entlastung der Geschäftsführung bzw. des Liquidators
zuzustimmen.

Der Beschlussantrag der Sitzungsvorlage 2117/021 wird wie folgt ergänzt:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH i. L.

  1. a) der Feststellung der Liquidationsschlussbilanz zum 30.06.2017,
    b) der Übertragung des an die Stadt Aalen ausbezahlten Stammkapitals in Höhe von 10.700 € sowie des Restguthabens in Höhe von rund 40.000 € an den Förderverein Innovationszentrum an der Hochschule Aalen e. V. sowie
    c) der Entlastung des Liquidators für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Januar bis 30. Juni 2017
    zuzustimmen.
  2. Die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rund 50.700 € werden durch die außerplanmäßigen Einnahmen in derselben Höhe gedeckt.

2117/021
2117/021 – 1 
Entscheidung

6    Antrag der "Fraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts - Fraktionsgemeinschaft von AKTIVEN BÜRGERN und FDP/FWV im Gemeinderat der Stadt Aalen" zur Neubesetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Pkt 3 durch Losentscheid. Damit bleibt der Sitz bei der SPD-Fraktion.

a) Festlegung der neu zu besetzenden Ausschüsse und sonstigen
     Gremien
b) Neubesetzung dieser Gremien durch Einigung

Der Antrag der Fraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts – Fraktionsgemeinschaft von AKTIVEN BÜRGERN und FDP/FWV im Gemeinderat der Stadt Aalen wird zur Abstimmung gestellt.

  1. Aufgrund des Antrags der „Fraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts – Fraktionsgemeinschaft von AKTIVEN BÜRGERN und FDP/FWV im Gemeinderat der Stadt Aalen“ werden folgende Gremien bei unveränderter Sitzzahl neu besetzt:
    •    Technischer Ausschuss
    •    Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
    •    Ausschuss für Integration
    •    Aufsichtsrat der Wohnungsbau Aalen GmbH
    •    Gemeinsamer Ausschuss Verwaltungsgemeinschaft
     
  2. Der Technische Ausschuss, der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung, der Ausschuss für Integration und der Aufsichtsrat der Wohnungsbau Aalen GmbH werden durch Einigung gemäß Anlage 1 besetzt.
  3. Durch Los wird entschieden, ob die SPD-Fraktion oder die neue Fraktionsgemeinschaft den 9. Sitz nach Sainte-Lague/Schepers des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft erhält.Entsprechend dem Ergebnis des Losentscheids wird der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft durch Einigung gemäß Anlage 2a oder 2b besetzt.
  4. Die Stellvertretung beim Technischen Ausschuss, beim Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung, beim Ausschuss für Integration und beim Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft erfolgt innerhalb der Fraktionen in der aufgeführten Reihenfolge. Die Stellvertreter sind keine persönlichen Stellvertreter je eines ordentlichen Mitglieds.

1017/017
1017/017-1
Entscheidung

7    Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses    
a)    Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluß:

Der Finanzamtsmitglieder für die Amtsperiode 2017-2021 ent-sprechend § 2 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung

Der Gemeinderat bestellt durch Wahl die Finanzamtsmitglieder des Gutachterausschusses gemäß Anlage 1 auf die Dauer von 4 Jahren beginnend am 26.10.2017 gemäß § 2 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung.

6217/007
Entscheidung

b)    Der weiteren Mitglieder für die Amtsperiode 2017-2021 entspre-chend § 2 Abs. 1 Gutachterausschussverordnung-
Der Gemeinderat fasst mehrheitlich den folgenden Beschluß:

Die Anzahl der weiteren Mitglieder des Gutachterausschusses (ohne die Mitglieder des Finanzamts) wird auf 17 Mitglieder beschränkt. Der Gemeinderat bestellt durch Wahl die weiteren Mitglieder des Gutachterausschusses gemäß Anlage 1 auf die Dauer von 4 Jahren beginnend am 26.10.2017 gemäß § 2 Abs. 1 Gutachterausschussverordnung. Die Anlage 1 kann durch Vorschläge aus dem Gemeinderat ergänzt werden.

6217/008
Entscheidung

8    Städtisches Waldstadion Aalen    
a)    Vermarktung des Namenrechts für die Saison 2017/2018
Der Gemeinderat fasst bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung den folgenden Beschluß:
Das Recht, das städtische Waldstadion namensrechtlich zu vermarkten, wird für die Saison 2017/2018 für netto 20.000 Euro (brutto 23.800 Euro) an den VfR Aalen 1921 e.V. vergeben.
Zum Ende der Saison 2017/2018 entscheidet der Gemeinderat über eine weitere Vergabe des Namenrechts am städtischen Waldstadion. Hierzu ist der Abschluss eines neuen Vermarktungsvertrages erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu einen Vorschlag zu erarbeiten.

4017/006
Entscheidung

b)    Anpassung der Entgeltordnung für die Benutzung für die Saison 2017/2018
Der Gemeinderat fasst einstimmig den folgenden Beschluß:

Die bestehende Entgeltordnung für die Benutzung des städti-schen Waldstadions gilt für die Saison 2017/2018 weiter.
Am Ende der Saison 2017/2018 wird über die Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Waldstadions neu beraten und entschieden

4017/007
Entscheidung

9    Musikschule Aalen
- Gebührenerhöhung durch Änderung der Satzung der Musikschule Aalen zum 01.02.2018
Der Gemeinderat fasst bei 12 Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
Der Bericht der Musikschule Aalen 2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat der Stadt Aalen die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule der Stadt Aalen vom 14. April 2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 4. März 2016

4417/001
Entscheidung

10    Satzungsänderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Aalen sowie für die Büchereien in den Stadtbezirken
Der Gemeinderat fasst einstimmig den folgenden Beschluß:

Den vorgeschlagenen Änderungen der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek sowie ihrer Büchereien in den Stadtbezirken wird zugestimmt.

8017/003
Entscheidung

11    Schulbausanierung Schillerschule Aalen
- Raumkonzept
- Vorentwurf mit Kostenschätzung
ENTFÄLLT!

6517/014
Entscheidung

12     THG-Turnhalle: Baubeschluss für die energetische Sanierung
Der Gemeinderat fasst bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme den folgenden Beschluß:
Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vom 31.08.2017 mit Gesamtbaukosten von 2,12 Mio. Euro zu.
Im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushaltsplans 2018 fasst der Gemeinderat den Baubeschluss über die Energetische Sanierung der THG-Turnhalle. Die Finanzierung erfolgt über die im Jahr 2017 noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 324.000,00 € der Investitionsnummer I650116. Die noch erforderlichen 46.000,00 € werden finanziert über die Investitionsnummer I650096. Der im Haushaltsplan 2018 zu veranschlagende Planansatz beträgt 1,75 Mio. Euro (brutto).
Die Stadtverwaltung erhält die Freigabe, die Planungsbeteiligten für die weiteren Leistungsphasen nach HOAI zu beauftragen.

6517/037
Entscheidung

13    Vergaben    
a)    Arbeiten zur Erschließung des Baugebiets "Schlatäcker II" in Aalen

Der Gemeinderat fasst bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

 

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter, Firma Georg Eichele, Untergröningen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 08.09.2017 mit einer Auftragssumme von 1.138.537,45 € vergeben.
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 728.942,87 € erfolgt über die Investitionsnummer I660083.
  3. Die Kosten für die Erdarbeiten zur Herstellung der Gas-, Wasser- und Stromversorgung in Höhe von 91.758,07 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke GmbH.
  4. Die Kosten für den Kanalbau einschl. der Herstellung der Kanalhausanschlüsse in Höhe von 317.836,51 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke – Eigenbetrieb.

6617/026
Entscheidung

b)    Arbeiten zur Erschließung des Baugebiets Buchäcker und Endausbau vor der Heizzentrale und Flst. Nr. 100, Baugebiet Schloßäcker in Aalen-Fachsenfeld
Der Gemeinderat fasst einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1.  Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter, Firma Bortolazzi, Bopfingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 29.08.2017 mit einer Auftragssumme von 789.021,98 € vergeben.
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 495.256,89 € erfolgt über die Investitionsnummer I660026.
  3. Die Kosten für die Kanal- und Leitungsbauarbeiten in Höhe von 293.765,09 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke bzw. des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung.

6617/038
Entscheidung

c)    Arbeiten für Teilabbruch und Sicherungsmaßnahmen für den Kulturbahnhof
Der Gemeinderat fasst bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme den folgenden Beschluß:

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Auftrag für die Arbeiten für Teilabbruch, sowie für Sicherungs- und Entsorgungsmaßnahmen am Kulturbahnhof wird an die Firma Kara Abbruch in Melle zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 04.09.2017 mit einer Auftragssumme von 1.081.232,74 Euro inklusive 19 % Mehrwertsteuer vergeben.
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

6517/041
Entscheidung

d)    Schubart-Gymnasium - Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten
Der Gemeinderat fasst einstimmig den folgenden Beschluß:

Es werden folgende Gewerke vergeben:
Die Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten an die Firma Gebrüder Schneider, Stimpfach zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 05.09.2017 mit einer Auftragssumme von 627.080,02 € inkl. 19% MWSt.
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

6517/045
Entscheidung

14    Verkehrskonzept und Entwicklungsschritte Östlicher Stadtgraben
Der Gemeinderat fasst einstimmig den folgenden Beschluß:

Die auf den bisherigen Überlegungen aufbauende Verkehrskonzeption wird begrüßt und soll entsprechend umgesetzt werden.
Die aufgeführten weiteren Entwicklungsschritte sollen weiter vorangetrieben werden

6117/029
Entscheidung

15    Änderung des Flächennutzungsplanes    
a)    Der Gemeinderat fasst bei acht Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:

für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Bolzensteig II" in der Gemeinde Hüttlingen (69. FNP-Änderung)
- Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen
   gem. § 3 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss

  1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (s. Anlage A) vom 15.08.2017 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt.
    Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen.
  2. Die 69. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Bolzensteig II“ in der Gemeinde Hüttlingen bestehend aus dem Plan (gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen am 16.03.2017) und der Begründung mit Umweltbericht zur 69. FNP-Änderung (gefertigt vom Büro Stadtlandingeni-eure, Ellwangen im Auftrag der Gemeinde Hüttlingen am 22.02.2017 und ergänzt am 26.04.2017 bzw. 15.08.2017) wird festgestellt.
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.

6117/025
Vorberatung

b)    für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Dauerwang I" im Gebiet des Zweckverbandes Dauerwang (67. FNP-Änderung)
- Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen
   gem. § 3 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss
Der Gemeinderat fasst einstimmig die folgenden Beschlüsse:

 

  1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (s. Anlage A) vom 15.08.2017 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt.
    Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen.
  2. Die 67. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Dauerwang I“ im Gebiet des Zweckverbandes Dauerwang bestehend aus dem Plan (gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen am 19.12.2016) und der Begründung zur 67. FNP-Änderung (gefertigt vom Büro Stadtlandingenieure, Ell-wangen im Auftrag des Zweckverbandes unter Mitwirkung der Stadt Aalen am 05.12.2016 / 15.08.2017) wird festgestellt.
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.

6117/026
Vorberatung

16    Bebauungspläne    
a)    "Schleifbrückenstraße westlich des Kochers" in den Planbereichen 01-03 und 03-06, Plan Nr. 01-03/13 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 01-03/13
 - 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw. 13 a BauGB
Der Gemeinderat fasst einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 18.08.2017, LK&P Ingenieure, Mutlangen/ Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (18.08.2017, LK&P Ingenieure, Mutlangen, Anlage A und B) werden gebilligt.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage C) sind Grundlage für die o.g. Planfassungen für die 1. Auslegung.
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften wird gegenüber dem Aufstellungsbeschlusses (28.01.2016) angepasst (vgl. Anlage B, Abgrenzungsplan).
  4. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 01-03/13) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 01-03/13 überlagert werden, aufgehoben:
    •    Änderung Ortsbauplan nördliches Stadtgebiet III-06 (seit 04.03.1938 in Kraft)
    •    Bebauungsplan zur teilweisen Aufhebung der Ortsbausatzung Aalen (OBS gilt noch) 01-02-AA (seit 17.08.1989 in Kraft)
    •    Änderung der Baulinien Schleifbrückenstraße Plan Nr. I-03/3
    Das eingeleitete Bebauungsplansverfahren Plan Nr. 03-06/1a „Gewerbezone Aalen-Nord zwischen der Friedrichstraße und der Bahnhofstraße, nördlich des Schulzentrums Remonte und des Stadtgartens“ wird, soweit es vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 01-03/13 überlagert wird, nicht weitergeführt.
  5. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13a BauGB als Maßnahme der In-nenentwicklung durchgeführt.
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

6117/027
Entscheidung

b)    "Nordumfahrung Ebnat" in den Planbereichen 32-01, 32-02, 33-01, 33-02, 34-02, 34-03, 34-04 und 35-03, Plan Nr. 33-01 in Aalen-Ebnat sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 33-01
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat fasst einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes (Lageplan mit Textteil 18.08.2017, Stadtplanungsamt Aalen / Stadtmessungsamt Aalen), der Begründung mit Umweltbericht (18.08.2017,Stadtplanungsamt Aalen, Anlagen A und B) sowie die Unterlage 1 (Erläuterungsbericht/ Anlage D), Unterlage 17 (Immisionstechnische Untersuchung/Anlage E), Unterlage 18 (Wassertechnische Untersuchung/ Anlage F), Unterlage 22 (Verkehrsgutachten/ Anlage G) und der Landschaftspflegerische Begleitplan (Unterlage 9.1 – 9.4, 19.1 – 19.5 /Anlage H) des Regierungspräsidiums Stuttgart, werden gebilligt.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage C) sind Grundlage für die o.g. Planfassungen für die 1. Auslegung.
  3. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches wird an mehreren Stellen geringfügiggegenüber der Abgrenzung des ergänzenden Aufstellungsbeschlusses (21.04.2016) verändert, da die Straßenplanung des Regierungspräsidiums Stuttgart zugrunde gelegt wurde.
  4. Folgender Bebauungsplan wird aufgehoben, soweit dieser vom Geltungsbereich des B-Planes Nr. 33-01 überlagert wird:
    Nr. 34-01/2 „Änderung B-Plan Gewerbe- und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“
  5.  Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht (Anla-gen A und B), Anlagen D bis H (Unterlagen RPS) sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen.
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

6117/018
Entscheidung

c)    "Änderung Sandfeld IV westlich der Abt-Johannes-Straße" im Planbereich 68-06, Plan Nr. 68-06/4 in Aalen-Fachsenfeld sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 68-06/4
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 a BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 13 a BauGB
Der Gemeinderat fasst einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 08.08.2017; siehe Anlage B).
  4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 08.08.2017) und der Begründung (08.08.2017; beides Büro LK&P, Mutlangen; siehe Anlage A) werden gebilligt.
  5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 68-06/4) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden, aufgehoben:
    •    Bebauungsplan „Sandfeld IV“, Plan Nr. 68-06, in Kraft seit 21.06.1975
    •    Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplans Sandfeld IV, Plan 68-06 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbegebieten“, Plan Nr. 68-06/3, in Kraft seit 21.06.2000
  6. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
  7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.
  8. Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes angepasst werden

6117/019
Entscheidung

17    Antrag der Stadtwerke Aalen GmbH auf Ausweisung eines Was-serschutzgebiets (Schutzzone II) für die Quellfassung Waschhaldenquelle und Ausweisung eines Wasserschutzgebiets (Schutzzone I und II) für die Quellfassung Kocherursprung

Der Gemeindrat fasst bei fünf Gegenstimmen und vier Enthal-tungen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Beratungsergebnisses eine entsprechende Stellungnahme an das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Wasser-wirtschaft, abzugeben. In der Stellungnahme sollen folgende Kernaussagen beinhaltet sein:
    a)    Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist Kernaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Bei der öffentlichen Trinkwasserversorgung stehen die Qualität des Wassers und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit an erster Stelle. Der Gemeinderat der Stadt Aalen unterstützt insoweit den im Betreff genannten Antrag der Stadtwerke Aalen GmbH.
    b)    Die auf der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) beruhenden Ausgleichszahlungen für von der Schutzgebietsfestsetzung betroffene landwirtschaftliche Betriebe werden als zu gering angesehen.
    c)    Um die Umstellung der betroffenen Landwirte auf die neue Situation (geplante Wasserschutzzone II) zu erleichtern, werden angemessene Übergangsfristen als notwendig angesehen.

6017/025-2
Entscheidung

18    Europaweite Ausschreibung der Strom- und Erdgaslieferung für die Stadt Aalen - Lieferung ab 01.01.2019

Der Gemeinderat nimmt die europaweiten Ausschreibungen für die Strom- und Erdgaslieferungen ab 01.01.2019 zur Kenntnis.

6717/011
Kenntnisnahme

19     3. Bericht zu Projektgesellschaften der Trianel Erneuerbare Energieren GmbH & Co.KG (TEE)

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

8117/043
Kenntnisnahme

© Stadt Aalen, 13.11.2017