Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 18. Mai 2017

Bäderkonzeption Aalen

hier: Bericht des Gutachters
Der Abschlussbericht zur Bäderkonzeption für Aalen des Büros Kannewischer wurde von den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis genommen.    
 

Finanzsituation der Stadt Aalen

Finanzzwischenbericht zum Verlauf des Haushaltsjahres 2017
Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen vom Finanzzwischenbericht zum Mai 2017 Kenntnis.
    
Entwicklung Eigenkapital und Darlehen
Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen von der Finanzsituation, insbesondere von der Entwicklung des Eigenkapitals und der Darlehen, des Konzerns Stadt Aalen Kenntnis.  
 
Finanzierungskonzeption Bäderinvestitionen

Die Mitglieder des Gemeindrats nahmen von der Finanzierungskonzeption der Bäderinvestitionen Kenntnis.

Aufnahme des Betriebskindergartens der Telenot Electronic GmbH, KiTa Schatztruhe, in die Kindergartenbedarfsplanung der Stadt Aalen.

Der Beschluss wurde bei einer Enthaltung mehrheitlich gefasst.

  • Der Betriebskindergarten der Firma TELENOT ELECTRONIC GMBH in Hammerstadt wird in die örtliche Kindertagesbetreuungsplanung der Stadt Aalen aufgenommen. 
  • Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der im Sachverhalt dargstellten Nummern 1 bis 3 zum 01.09.2017 einen Vertrag mit der Firma über den Betrieb und die Förderung des Betriebskindergartens durch die Stadt abzuschließen.    


 

Elternbeiträge für die Einrichtungen der Kinderbetreuung - Anpassung der Beiträge zum Kindergartenjahr 2017/2018

Der Beschluss wurde bei elf Gegenstimmen mehrheitlich gefasst.

  • Die Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen in Aalen einschließlich der Hortbeiträge werden zum Kin-dergartenjahr 2017/2018 entsprechend der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbänden im Umfang von 7,75% angepasst.
  • Für die Folgejahre gilt wieder die bereits beschlossene Anpassungsautomatik. Dies gilt künftig auch für die Hortgebühren.

Landeskinderturnfest 2018 in Aalen

Der Beschluss wurde bei einer Gegenstimme mehrheitlich gefasst.

  • Die Stadt Aalen schließt mit dem Schwäbischen Turnerbund eine Vereinbarung über die Organisation und Durchführung des Landeskinderturnfestes vom 20. bis 22. Juli 2018 in Aalen.
  • Im Haushaltsplan für das Jahr 2018 wird für das Landeskinderturnfest 2018 ein Etat von 300.000 € zur Verfügung gestellt    
     

Zuschuss zum Bau einer Kalthalle in Dewangen durch den TSV Dewangen 1957 e.V.

Der Beschluss erging einstimmig.

  • Die Stadt Aalen fördert den Bau einer Kalthalle bei zuschussfähigen Gesamtkosten von max. 466.460 Euro durch den TSV Dewangen 1957 e.V. auf dem alten Tennenplatz am Steinhauser Weg beim Sportgelände Dewangen mit einer Größe von 47,5 x 25 m. 
  • Aus Mitteln der Sportförderung erhält der TSV Dewangen eine anteilige   Förderung von 20 % der zuschussfähigen Kosten mit maximal 93.292,00 €.  Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2017. Aus Mitteln der Sportentwicklung erhält der TSV Dewangen aufgrund der Kooperation beim Bau der Kalthalle mit dem SV Germania Fachsenfeld 1912 e.V.  und der SG Union Wasseralfingen für jede Kooperation zusätzlich eine  Förderung von je 10 % der zuschussfähigen Kosten mit maximal 93.292,00 €. Die  Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2017. Die kooperierenden Vereine erhalten für die kommenden 15 Jahre keine Zuschüsse für Kalthallen für den Fußballbetrieb.
  • Die Finanzierung einschließlich einer eventuell notwendigen  Zwischenfinanzierung sowie die Bauabwicklung übernimmt der TSV  Dewangen. Die Unterhaltsverpflich-tung sowie die Instandhaltung obliegen dem Verein. 

Neufassung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken der Stadt Aalen (Parkgebührensatzung)

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten den Beschluss mehrheitlich. 

  • Der Neufassung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken (Parkgebührensatzung) wird, wie in der in der Anlage 1 dargestellt, zugestimmt.
  • Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bewirtschaftung des Parkens individuell je nach Standplatz festzulegen.
  • Der Beschaffung neuer Parkscheinautomaten und Park-uhren wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsnummer I600015.

Gestaltung und Benennung Otto-Rieger-Platz in Unterkochen

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig den Beschluss. 

  • Die Gestaltung des Vorplatzes der Turn- und Festhalle Unterkochen und der Grünfläche bei der Kapelle werden gebilligt.
  • Der Straßenbereich um die Grünfläche bei der Kapelle „Christi-Ruh“ erhält den Namen „Otto-Rieger-Platz“.    
     

Bebauungspläne

Bebauungsplan "Parkhaus Ostalbklinikum" im Planbereich 03-04, Plan Nr. 03-04/3 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 03-04/3
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB und
- Satzungsbeschluss gem. § 10 () BauGB und § 73 (6) LBO sowie § 13, § 13 a BauGB

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden  Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 28.03.2017 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage D).
  2. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
  3. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 03-04/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 03-04/3 überlagert werden, aufgehoben: Bebauungsplan 78-04/2 „Bereich nördlich des Ostalbklinikums und der verlängerten Steinbeisstraße“, in Kraft seit 16.11.2005.
  4. Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ab. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (66. FNP-Änderung).

Bebauungsplan "Nordwestlich der Stuttgarter Straße, zwischen Brunnen- und Hofackerstraße", im Planbereich 02-02, Plan Nr. 02-02/4 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 02-02/4
- Ergänzende städtebauliche Zielvorstellungen zum Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13a BauGB

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten bei einer Gegenstimme den folgenden  Beschluss:

  • Für den Bebauungsplan „Nordwestlich der Stuttgarter Straße, zwischen Brunnen- und Hofackerstraße“, Plan Nr. 02-02/4 werden ergänzende städtebauliche Zielvorstellungen beschlossen. (Siehe Anlagen A + B)
     

Baubeschluss zur Erschließung des Baugebiets Buchäcker und endgültiger Ausbau der restlichen Verkehrsflächen im Baugebiet Schlossäcker in Aalen-Fachsenfeld

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig den folgenden  Beschluss:

 

  1. Der Erschließung eines weiteren Abschnitts im Westen des Baugebiets „Schlossäcker/Buchäcker“, Plan-Nr. 67-01 in Aalen-Fachsenfeld (s. Anlage Lageplan, Kennzeich-nung Nr. 1) entsprechend den Ausführungsplänen des Tiefbauamts wird zugestimmt.
  2. Dem Endausbau der Verkehrsflächen im Schloßäckerring zwischen den Gebäuden Nr. 80 und 100 (siehe Anlage Lageplan, Kennzeichnung Nr. 2) sowie im Bereich der Gebäude Nr.16 bis 22 (siehe Anlage Lageplan, Kennzeichnung Nr.3) entsprechend den Ausführungsplänen des Tiefbauamts wird zugestimmt.
  3. Dem Kostenvoranschlag in Höhe von 935.000 € wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt. 

zu Ziffer 3: 
Finanzielle Auswirkungen (neu):

Erläuterung
Im Haushaltsplan 2017 sind für den Endausbau 300.000 Euro sowie für die Erschließung Buchäcker unter der Investiti-onsnummer I 660026  500.000 Euro Kassenmittel, somit 800.000 Euro bereitgestellt. Allerdings wurden von diesen 800.000 Euro für den Ausbau des ZOB, 2. BA  190.000 Euro (Sitzungsvorlage Nr. 6617/010) zur Verfügung gestellt.  Der Restbetrag ist über eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 325.000 Euro zu finanzieren. Diese VE wird bei der Investitionsnummer I660007 – Beseitigung Bahnübergang Walkstraße – in 2017 nicht benötigt.

4.    Die Ausschreibung erfolgt umgehend.    

Beschluss zur Umsetzungs- und Untersuchungsplanung der Maßnahmen I und III zum Verkehrsentwicklungsplan/Mobilitätskonzept 2030

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden  Beschlüsse:

  • Der Umsetzungsplan der Maßnahmen Kategorie I zum Vekehrsentwicklungsplan/Mobilitätskonzept 2030 (Anlage 1) wird beschlossen.
  • Dem Untersuchungsplan zur weiteren zeitlichen Aufteilung der Kategorie III (Anlage 2) wird zugestimmt.    
     

Namensgebung auf dem Stadtoval

Bei zwei Gegenstimmen und acht Enthaltungen beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Namensgebung Drehscheibe grüne Mitte.
    
 

© Stadt Aalen, 07.06.2017