Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 29. Juni 2017

Die entsprechenden Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter www.aalen.de im Bürgerinformationssystem

Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement in Aalen - VorlagenNr. 5017/007 und 007-1

Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen die Informationen zur Kenntnis.

Der Überblick/IST-Analyse zur Bürgermitwirkung in Aalen wird vom
Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen.

Landesprogramm Quartier 2020 - VorlagenNr. 0717/001

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss zur Teilnahme am Wettbewerb. Die Schaffung einer befristeten Vollzeitstelle wurde mit 25 Neinstimmen bei 1 Enthaltung und 24 Jastimmen abgelehnt.

1. Die Stadt Aalen beteiligt sich aktiv am Ideenwettbewerb der Landesregierung „Quartier 2020 - Gemeinsam. Gestalten.“ und stimmt einer befristeten 100 % Stelle zu Projektentwicklung und ggf. Durchführung zu.
a) Bürgerbeteiligung
b) Teilhabe

Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus in Aalen - VorlagenNr. 8017/002

Der Gemeinderat fasste bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat begrüßt und unterstützt die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus und des Holocaust in Aalen, wie sie durch die „Initiative Stolpersteine“ ermöglicht wird.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Recherchearbeit der „Initiative-Stolpersteine“im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, den jährlichen Informationsaustausch zu pflegen und bei der Verlegung der Steine mit der Stiftung von Gunter Demnig behilflich zu sein.

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Aalen - Gesamtfortschreibung 2030, Aufstellungsbeschluss - VorlagenNr. 6117/009

Die Mitglieder des Gemeinderats wurden über die folgenden Inhalte informiert:

  1. Der Flächennutzungsplan soll für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen gemäß § 5 Abs. 1 BauGB im Zuge einer Gesamtfortschreibung neu aufgestellt werden.
  2. Der Landschaftsplan soll als Fachplan zum Flächennutzungsplan ebenfalls für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen fortgeschrieben werden.

Erweiterung des Aufgabenkatalogs und der Befugnisse des gemeindlichen Vollzugsdienstes - VorlagenNr. 3017/005

Der Gemeinderat fasste bei 2 Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der aufgrund von § 58 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten i.V.m. § 31 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz (DVOPolG) auf den gemeindlichen Vollzugsdienst der Stadt Aalen übertragenen polizeilichen Vollzugsaufgaben sowie der zur Ausübung dieser Aufgaben notwendigen Befugnisse zu. Für 3 Gemeindevollzugsbedienstete wird zusätzlich der Übertragung der Befugnisse Sicherstellung, Beschlagnahme und Erteilung von Platzverweisen zugestimmt.
  2. Der Verlängerung der Abenddienstzeiten des Gemeindevollzugsdienstes an zwei Tagen in der Woche bis 24.00 Uhr wird zugestimmt.
  3. Die Stellen mit erweiterten Befugnissen sind im Stellenplan in Entgeltgruppe 9a auszuweisen. Der Stellenplan wird entsprechend fortgeschrieben.

Stadthalle Aalen - Anpassung der Entgeltordnung zum 1. Januar 2018/1. Januar 2020 - VorlagenNr. 4017/005

Die Entgeltordnung für die Stadthalle Aalen wird zum 1. Januar 2018 bzw. zum 1. Januar 2020 entsprechend Anlage 5a und 5b mit folgenden Parametern angepasst:

Der Gemeinderat fasste bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss:
1. Ab 1. Januar 2018:
a) Erhöhung der Entgelte um rd. 10%

Der Gemeinderat fasste bei 9 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich folgenden Beschluss:
b) Reduzierung der in der regulären Grundmiete enthaltenen Inanspruchnahme im Tarif A von 10 auf 8 Stunden.

Der Gemeinderat fasste bei 3 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich folgenden Beschluss:
2. Ab 1. Januar 2020: Erhöhung der Entgelte um weitere rd. 5%

Theater der Stadt Aalen - VorlagenNr.

Der Gemeinderat fasste bei 2 Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

1. Bericht zur Spielzeit 2015/2016 und Zwischenbericht zur Spielzeit 2016/2017
Der Bericht zur Spielzeit 2015/2016 sowie der Zwischenbericht der laufenden Spielzeit 2016/2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Ausblick auf die Spielzeit 2017/2018
Der Ausblick auf die Spielzeit 2017/2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

3. Rechnungsabschluss 2015/2016 mit Bericht
Vom Rechnungsabschluss der Spielzeit 2015/2016 wird zustimmend Kenntnis genommen.

4. Bewirtschaftungsplan 2017/2018
Dem Bewirtschaftungsplan für die Spielzeit 2017/2018 mit Einnahmen im Ergebnishaushalt in Höhe von 599.000,- Euro und Ausgaben in Höhe von 1.593.600,- Euro wird zugestimmt. Der Zuschuss der Stadt Aalen beträgt für diesen Zeitraum 994.600,- Euro. Der Bewirtschaftungsplan für das Theater der Stadt Aalen wird als Anlage dem Haushaltsplan 2018 der Stadt beigefügt.

5. Planungsgrundlage des künstlerischen Etats für die weiteren Spielzeiten bis  inklusive 2020/2021
a) Der Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt für den künstlerischen Etat des Theaters der Stadt Aalen bezogen auf die disponiblen Ertrags- und Aufwandspositionen wird für die Spielzeit 2018/2019 auf 792.500,- Euro, für die Spielzeit 2019/2020 auf 805.500,- Euro und für die Spielzeit 2020/2021 auf 818.500,- Euro als Planungsgrundlage (Budget) festgelegt. Für Investitionen im künstlerischen Bereich ist zusätzlich jährlich ein Betrag von 15.000,- Euro vorgesehen.
b) Die linearen Tariferhöhungen bei den Personalkosten entsprechend der Tarifabschlüsse werden darüber hinaus weiterhin ausgeglichen.

Kinderbetreuungsplanung hier: Ausbau in den Stadtquartieren

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Quartier 10 Unterkochen - VorlagenNr. 5017/009

Dem Antrag zur Errichtung eines Naturkindergartens in Unterkochen durch die evangelische Kirchengemeinde Unterkochen-Ebnat wird zugestimmt. Von den Investitionskosten in Höhe von 70.000 Euro übernimmt die Stadt Aalen max. 49.000 Euro entsprechend 70%. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle I500065, Umsetzung Kita-Entwicklungsplan.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Architekturbüro Isin die Unterbringung und Anmietung einer 4-gruppigen Kita im geplanten Mehrgenerationenprojekt in der Waldhäuser Strasse 101 zu verhandeln und dem Gemeinderat zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, zur Schaffung eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebots in Unterkochen weitere Alternativen zu Ziffer 2 zu entwickeln.

 

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Quartier 11 Dewangen - VorlagenNr. 5017/010

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Kombination einer Kindertagesstätte mit zwei Gruppen an der Schwarzfeldschule in Dewangen fortzuführen. Hierbei soll bewusst eine räumliche Verbindung zwischen Kita und Schule geschaffen werden, mit dem Ziel ein „Bildungshaus Dewangen 0-10 Jahre“ aufzubauen.Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen der katholischen Kirchengemeinde Dewangen zu unterstützen und zur gegebener Zeit entscheidungsreife Unterlagen zur Beschlussfassung den kommunalen Gremien vorzulegen.

 

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden  Beschlüsse:

Quartiere Kernstadt

Die Interessensbekundung der Arbeiterwohlfahrt gGmbH Aalen (AWO) zur Errichtung eines Ersatzneubaus am Standort des AWO Kinderhauses im Tännich wird dem Grunde nach befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der AWO die Planungen und Förderung zu verhandeln und dem Gemeinderat einen förderfähigen Antrag zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.
Die Interessensbekundung zur Errichtung einer 3-gruppigen Kita durch das Gemeinnützige Institut für Berufsbildung Dr. Engel GmbH, Ulm, (ifb) in der Mohlstrasse 3 (Umbau im bestehenden Schulgebäude der ifb) wird geprüft.
Die Interessensbekundung zur Errichtung eines 2- bzw. 3-gruppigen Sport- und Bewegungskindergartens durch dem MTV Aalen 1846 e.V. wird geprüft. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem MTV die Planungen und Förderung zu verhandeln und dem Gemeinderat einen förderfähigen Antrag zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.
Der Errichtung eines städtischen Naturkindergartens in Form einer Schutzhütte bei der Kita Greut wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau und Betrieb umzusetzen. Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2017 vorhanden.
Der Antrag der evangelischen Kirchengemeinde Unterrombach-Hofherrnweiler vom 20.04.2017 zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung Weilernest durch Anbau eines weiteren Gruppenraums wird dem Grunde nach befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kirchengemeinde die Planungen und Förderung auf der Grundlage des bestehenden Kindergartenvertrags zu verhandeln und dem Gemeinderat einen förderfähigen Antrag zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeit einer Kita im Hüttfeld in Abstimmung mit der Wohnungsbau Aalen GmbH insbesondere am Standort Hofackerschule zu prüfen und dem Gemeinderat zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.
Die Erweiterung der Kita auf dem Stadtoval durch das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Aalen e.V. (DRK) auf eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung wird zustimmend zur Kenntnis genommen und insofern der Beschluss des Gemeinderats vom 20.07.2016 erweitert.

Steg zum Stadtoval hier: Durchführung eines VgV-Verfahrens (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) - VorlagenNr. 6117/011

Der Gemeinderat fasste bei 11 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des dargestellten Sachverhalts mit der Durchführung eines VgV-Verfahrens.
  2. Weiterhin ist eine Kreuzungsvereinbarung vorzubereiten und abzuschließen.

Feststellung des Jahresabschlusses 2015 - VorlagenNr. 2117/018

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2015 – wie in der Anlage dargestellt – fest.
  2. Die im Sachverhalt erläuterten überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen werden genehmigt.

Feststellung des Jahresabschlusses 2015; hier: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes - VorlagenNr. 1417/002

Der Gemeinderat nahm  bei einer Gegenstimme den Schlussbericht zu Kenntnis.

Der Gemeinderat nimmt den Schlussbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Aalen zur Kenntnis.

Rechnungsprüfungsordnung für die Stadt Aalen - VorlagenNr. 1417/001

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Rechnungsprüfungsordnung für die Stadt Aalen.

Bebauungspläne

VorlagenNr. 6117/012
Bebauungsplan "Ecke Stuttgarter Straße / Friedrichstraße" im Planbereich 02-01, Plan Nr. 02-01/1 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 02-01/1
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO sowie § 13, § 13 a BauGB

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 05.05.2017 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage D).
  2. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
  3. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 02-01/1) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 02-01/1 überlagert werden, aufgehoben:
    Stadtbaublätter für die Stadt Aalen; festgesetzt sind Baulinien vom 17.05.1886
    Baulinienplan-Änderung Ecke Julius-Leber-, Bischof-Fischer-Straße, Plan II-01/1, genehmigt / in Kraft 29.04.1960
  4. Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ab. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (68. FNP-Änderung).

VorlagenNr. 6117/013
Bebauungsplan "Stadtoval" in den Planbereichen 04-02 und 04-03, Plan Nr. 04-02/3 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 04-02/3
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 05.05.2017 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 04-02/3) wird angepasst (Anlage E).
Der gebilligte Bereich des Bebauungsplan-Entwurfes, der mit dieser Sitzungsvorlage nicht als Satzung beschlossen werden soll (Flst. 578/17, Lokschuppen), wird aufgehoben. Hier gilt weiterhin der Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 04-02/2 „Stadterweiterung östlich Bahnhof“ (s. Kap. 2 der Begründung, Anlage C).
Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 04-02/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 04-02/3 überlagert werden, aufgehoben:
a) Bebauungsplanverfahren „Stadterweiterung östlich Bahnhof“, Plan Nr. 04-02/2, Aufstellungsbeschluss vom 18.09.2008.
b) Bebauungspläne und Satzungen über örtliche Bauvorschriften:
    Bebauungsplan „Schelmenstraße“, Plan Nr. 04-02, rechtskräftig ab 11.12.1965.
    Bebauungsplan „Heide und Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Rötenberg“, Plan Nr. IV-03/1, rechtskräftig ab 10.12.1962.

Der Bebauungsplan wird im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.

Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft ab; dieser ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (30. FNP-Änderung).
Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 29.09.2008 bis 07.11.2008 zum B-Plan-Verfahren „Stadterweiterung östlich Bahnhof“, Plan Nr. 04-02/2 (Stand 03.02.2015; siehe Anlage F) werden den o.g. Planfassungen zugrunde gelegt.

Vergaben

VorlagenNr. 6517/19
Schubart-Gymnasium: Neubau Fachklassentrakt - Vergabe der Rohbauarbeiten

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Es werden folgende Gewerke vergeben: Die Rohbauarbeiten an die Firma Hans Fuchs, Ellwangen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 23.05.2017 mit einer Auftragssumme von 910.626,50 € inkl. 19% MWSt.
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
 

VorlagenNr. 6617/030
Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Bahnhofstraße vom Nördlichen Stadtgraben bis Kreisel Curfeßstraße in Aalen

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Rossaro, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 06.06.2017 mit einer Auftragssumme von 785.649,72 € vergeben.
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 775.741,02 € erfolgt über die Investitionsnummer I660111.
  3. Die Kosten für die Verlegung der Stromversorgung in Höhe von 9.908,70 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.
© Stadt Aalen, 11.07.2017