Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung (AUST) vom 12. Juli 2018

Die Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten fin-den Sie unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Artenschutz, Maßnahmenkatalog der Stadtverwaltung gegen das Artensterben

6718/004 - Vorberatung

Der Beschlussantrag wird dem Gemeinderat einstimmig zum Beschluss empfohlen.

  1. Der Bericht der Stadtverwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt ihre bestehenden Aktivitäten zur Eindämmung des Artensterbens fortzuführen und auszuweiten.
  3. Verbindliche Auflagen für eine artenschutzkonforme Bewirtschaftung des städtischen Grundstücksbestandes sind in die Pachtverträge aufzunehmen.    

2 Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen "Modellprojekt Straßenbegleitgrün" vom 12.04.2018 und am 11.05.2018 nachgelieferter, ergänzter Maßnahmenkatalog

 6718/006 - Vorberatung

Für die Empfehlung dieses Antrags an den Gemeinderat gibt es 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und mehrere Enthaltungen.
Anschließend lässt der Vorsitzende über den Antrag der Stadtverwaltung abstimmen.
Der Beschlussantrag wird bei 5 Enthaltungen und zahlreichen Ja-Stimmen dem Gemeinderat zum Beschluss empfohlen.

Die verschiedenen vorgeschlagenen Maßnahmen werden von den Fachämtern geprüft und sofern sinnvoll im Rahmen des Maßnahmenkatalogs der Verwaltung umgesetzt. Über die Ergebnisse der Prüfung wird im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung berichtet.  

3 Erschließungsvertrag mit der Firma ISO-Chemie GmbH, Aalen über den Umbau der Röntgenstraße in Aalen

6018/049 - Vorberatung Nachversand

Der Ausschuss gibt an den Gemeinderat keine Empfehlung ab.

Dem Abschluss eines Erschließungsvertrags mit der Firma ISO-Chemie GmbH, Röntgenstraße 12, 73431 Aalen über den Umbau der Röntgenstraße wird zugestimmt.    

4 Bahnübergangsbeseitigung Goldshöfe, hier: Vorstellung der Planung und Stellungnahme der Stadt Aalen

6018/050 - Entscheidung Nachversand

Der Beschlussantrag wird dem Gemeinderat bei 2 Enthaltungen zum Beschluss empfohlen.

  1. Die Stadt Aalen befürwortet das Planfeststellungsverfahren zur Beseitigung der Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain.
  2. Die Stadt Aalen fordert den Ostalbkreis, sowie das Regierungspräsidium Stuttgart auf, um den Weiler Goldshöfe und die Anschlussstelle Kellerhaus an die B 29 zu entlasten, einen geeigneten Trassenverlauf der direkten Anbindung an die B 290 zu erarbeiten und parallel zur Fertigstellung des Brückenbauwerks umzusetzen.    

5 Bebauungsplan

a)    "Hohfeld-Süd" im Planbereich 66-02, Plan Nr. 66-02/9 in Aalen-Fachsenfeld sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 66-02/9
- Aufstellungsbeschluss gem. §2 BauGB

6118/012 - Vorberatung

Der Beschlussantrag wird dem Gemeinderat einstimmig zum Beschluss empfohlen.

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 12.03.2018; siehe Anlage B).
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
  4. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 66-02/9) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden, aufgehoben: Bebauungsplan Hohfeld, Plan Nr. 66-02/5, in Kraft seit 23.01.1986
  5. Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Bereich Hohfeld-Süd im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen.

    
b)    "Nordumfahrung Ebnat" in den Planbereichen 32-01, 32-02, 33-01, 33-02, 34-02, 34-03, 34-04 und 35-03, Plan Nr. 33-01 in Aalen-Ebnat
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

6118/014 - Vorberatung

Der Beschlussantrag wird dem Gemeinderat einstimmig zum Beschluss empfohlen.

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 18.05.2018 betreffend des genannten Bebauungsplanes als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
  2. Die als Anlage beigefügte  S a t z u n g   wird  beschlossen (Anlage A).
  3.  Folgender Bebauungsplan wird aufgehoben, soweit dieser vom Geltungsbereich des B-Planes Nr. 33-01 überlagert wird: Nr. 34-01/2 „Änderung B-Plan Gewerbe- und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“  

c)    "Aufhebung Straßenfläche Röntgenstraße" im Planbereich
08-05 in Aalen-Weststadt, Plan Nr. 08-05/6 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 08-05/6
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 bzw. § 13 a BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 13 bzw. § 13 a BauGB

 6118/017 - Vorberatung

Der Ausschuss gibt keine Empfehlung an den Gemeinderat ab.

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  3. Dem Abgrenzungsplan wird zugestimmt (Stand 04.06.2018; siehe Anlage B).
  4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 04.06.2018, Stadtplanungsamt Aalen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen), und der Begründung (04.06.2018, Stadtplanungsamt Aalen) werden gebilligt.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird  gemäß § 13 Abs. 2 Ziff.1 BauGB abgesehen.
  6. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 08-05/6) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 08-05/6 überlagert werden, aufgehoben: Bebauungsplan „südlich der Robert-Bosch-Straße und westlich der Osterbucher Steige“, Plan Nr. 08-05 vom 16.09.1974, in Kraft seit 04.01.1975 ; Bebauungsplan „2. Änderung des Bebauungsplanes südlich der Robert-Bosch-Straße und westlich der Osterbucher Steige im Bereich der Siemensstraße und im östlichen Teil der Röntgenstraße – Gewerbegebiet Froschkägel –„, Plan Nr. 08-05/3 vom 15.01.1998/15.06.1998, in Kraft seit 05.08.1998; Bebauungsplan „Änderung der Bebauungspläne 08-05, 08-05/3 und 08-05/4 im Bereich Röntgenstraße-Ost“, Plan Nr. 08/05/5 vom 30.09.2008/16.03.2009, in Kraft seit 20.05.2009.
  7. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 44 Tagen, da das Planungsverfahren keine hohe Komplexität aufweist. (Gründe sind unter anderem die geringe Plangebietsgröße und die geplante Nutzungsanpassung im vorhandenen Spektrum).
  8. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.
  9. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Gesamtfortschreibung berichtigt.

  
d)    "Änderung des Bebauungsplans Nr. 07-07 zwischen Langertstraße, Saarstraße und Mährenstraße", im Planbereich 07-06, Plan Nr. 07-07/6 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan
Nr. 07-07/6
- Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB

6118/018 - Vorberatung

Der Beschlussantrag wird dem Gemeinderat bei einer Enthaltung zum Beschluss empfohlen.

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 12.06.2018; siehe Anlage B).
  4. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 07-07/6) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 07-07/6 überlagert werden, aufgehoben:
  • „Östlich des Zochentals und südlich der Südumgehung“, Plan Nr. 07-07 (23.03.1990)
  • „Änderung des Bebauungsplanes Östlich des Zochentals und südlich der Südumgehung, Plan Nr. 07-07 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbegebieten“ Plan Nr. 07-07/3 (05.04.2000)
  • „Saarstraße-Langertstraße 1965“ Plan Nr. 07-06 (21.05.1065)
© Stadt Aalen, 13.07.2018